In unserer Kanzlei werden regelmäßig Marken sowohl als Wortmarken oder auch als so genannte Wort-/Bildmarken angemeldet. In der Regel geschieht dies auf deutscher Ebene beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, da die Markenanmelder nur nationalen Schutz ihrer Marke wünschen, also in Deutschland. Wünscht man aber europäischen Schutz, muss man die Marke beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern, kurz dem HABM, eintragen lassen. Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters findet man auf den Web-Seiten der Ämter. Andererseits sind die Eintragungsregeln teilweise doch recht undurchsichtig und so verlassen sich die meisten Mandanten auf unsere Erfahrung.
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