Die wichtigste Frage der Mandanten, die keine Rechtsschutzversicherung haben oder die keine Kostendeckungszusage dieser bekommen, lautet: Wie hoch ist das Anwaltshonorar bei der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei und wonach richtet sich das Honorar?
Weithin bekannt ist, dass sich die Rechtsanwaltsgebühren und damit auch die Gebühren unserer Rechtsanwaltskanzlei nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, richten. Zu unterscheiden ist unsere Tätigkeit grob danach, ob wir nur eine Erstberatung vornehmen, ob wir außergerichtlich tätig werden und damit eine intensivere Beratung über eine erste Einschätzung hinausgehend vornehmen oder ob wir gerichtlich tätig werden sollen. In allen Fällen entstehen Rechtsanwaltsgebühren. Sämtliche Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach dem RVG und sind der Anlage zum RVG zu entnehmen. Die Tabelle wiederrum richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser variiert erheblich in den einzelnen Rechtsgebieten. Ausführungen dazu würden hier den Rahmen sprengen, da zu diesem Thema ganze Bücher geschrieben wurden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich an. Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei!