Muss ich schon etwas bezahlen, wenn ich nur eine Frage am Telefon stelle?

Nein!

Grundsätzlich zahlen Sie erst ab dem Moment, in dem wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Leistung kostenpflichtig ist. Leider hören wir immer wieder von Mandanten, dass Kollegen eine Rechnung gestellt hätten, obwohl sie nur eine eigentlich unwichtige Frage am Telefon gestellt hätten. In einem Fall hat ein Kollege sogar das Telefongespräch in einer schriftlichen Notiz über 1 1/2 DINA4 Seiten zusammen gefasst und anschließend nicht nur eine Erstberatungsgebühr, sondern - leider hier noch zu Recht - eine volle Geschäftsgebühr von mehreren hundert Euro abgerechnet. Wir gehen davon aus, dass dies die absoluten Ausnahmen sind.

Wir versichern Ihnen aber dennoch, dass Ihnen dergleichen bei uns nicht widerfahren wird. Sie können uns also beruhigt anrufen und sich eine Ersteinschätzung geben lassen. Oder Sie nutzen einfach unser Kontakt-Formlar.

 

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TÜV zertifizierte Qualität

 

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Um sicherzustellen, dass wir unsere Mandanten bestmöglich betreuen können, haben wir vom TÜV-Nord unser Qualitätsmanagement nach ISO 9001  zertifizieren lassen. Die Kanzlei SHB steht für Qualität. Dies hat uns der TÜV Nord nun bestätigt!

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