In diesem Fall gibt es sowohl für das außergerichtliche, wie auch für das gerichtliche Verfahren die Möglichkeit, Staatshilfe in Form der Beratungskostenhilfe und der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Immer dann, wenn Sie eigentlich Ansprüche gegen jemanden haben, aber auch dann wenn Sie Ansprüche eines anderen abwehren müssen, können Sie diese Staatshilfe in Anspruch nehmen.
Wir helfen Ihnen, diese Hilfe zu bekommen. Nutzen Sie in diesem Fall einfach unser Kontakt-Formular und geben Sie dabei an, dass Sie diese Hilfe benötigen. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare!