Ja!
Es gibt tatsächlich die Möglichkeit der "kostenlosen" Scheidung, nämlich über so genannte Verfahrenskostenhilfe. Sie müssen dazu Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Dazu füllen Sie entsprechende Formulare aus, die Sie bei uns in der Kanzlei erhalten. Das Gericht entscheidet dann, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zu gewähren ist. Wir können Ihnen aber schon vorher sagen, ob Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich Ihre Scheidung nicht leisten können. Wir helfen Ihnen dann bei der Beantragung der Verfahrenskostenhilfe. So können Sie zur kostenlosen Scheidung kommen!