Eine telefonische Ersteinschätzung (max. 10 Min.) ist bei uns immer kostenlos. Was früher nicht möglich war, stellt nun nach neuester Rechtsprechung des Anwaltsgerichts München im Einklang mit der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein kein Problem mehr dar. Im Rahmen von § 34 RVG ist es uns möglich, auf unsere Gebühren zu verzichten. Dies tun wir, um Ihnen die Chance zu geben, im Rahmen einer summarischen Prüfung Ihre Erfolgsaussichten professionell einschätzen zu lassen. So können Sie bei uns kostenfrei eine telefonische Ersteinschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts erhalten.