Unsere Kanzlei wahrt für verschiedene Auftraggeber und Firmen aus der Musik- und Filmindustrie deren Urheberrechte. Als Mitglied des gemeinnützigen Vereins "saferdownload" beachtet unsere Kanzlei dabei strengstens die Vorschrift des § 97a UrhG, insbesondere bezüglich der Höhe der anwaltlichen Gebühren von 100,00 EUR. Dies garantiert, dass unsere Auftraggeber nicht wegen überhöhter und nicht nachvollziehbarer Rechtsanwaltsgebühren in Misskredit geraten.
Die Abmahnungen sollen zudem nach den Statuten des Vereins "saferdownload" letztlich auch der Aufklärung und Prävention von Urheberrechtsverstößen dienen. Dies wird dadurch erreicht, dass der Urheberrechtsverletzer mit dem anwaltlichen Anschreiben auch ein Informationsblatt über die wirtschaftlichen Folgen der Urheberrechtsverletzungen erhält. Zudem wird ihm ein Gutschein für legale Download-Portale gewährt, so dass er so an legale Download-Möglichkeiten herangeführt wird. Außerdem leistet der gemeinnützige Verein "saferdownload" Aufklärungsarbeit z.B. an Schulen, wo Schüler ihre Klassenkameraden mit Aufklärungsmaterial von "saferdownload" über die wirtschaftlichen Folgen von Urheberrechtsverstößen für die Musik- und Filmindustrie aber auch für die Künstler aufklären. Dabei wird den Schülern auch deutlich, in welche wirtschaftliche Gefahr sie sich selbst begegeben, wenn sie als Urheberrechtsverletzer einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 450,00 EUR zu zahlen haben.
Die Urheberrechtsverstöße, die unsere Kanzlei verfolgt, werden mit den Auftraggebern vollständig transparent abgerechnet. Dies sind die Vorzüge, die Urheber an unserem Service schätzen:
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