Kanzlei SHB ǀ Kiel ǀ Schleswig: Rechtsanwalt für Wehrrecht und Kriegsdienstverweigerung

Wir helfen Ihnen in Kiel und Schleswig, vorallem aber bundesweit, bei der Abwicklung von wehrrechtlichen Angelegenheiten und insbesondere bei der Kriegsdienstverweigerung von Zeitsoldaten (SaZ), Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) sowie bei allen Fragen rund um das Wehrrecht. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet im Bereich Wehrrecht erfolgreich jährlich über 200 Mandate. Wir haben bereits vor einigen Jahren einen Wehrrechtsratgeber zum Thema Musterung, Ausmusterung und Kriegsdiestverweigerung herausgegeben. Bei der Durchsetzung Ihres KDV-Antrages spielt es für uns keine Rolle, ob Sie freiwillig Wehrdienst (FWDL) leisten, SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 (Zeitsoldat) sind oder als Berufssoldat dienen. Bisher haben wir jeden Soldaten, egal ob SAZ (Zeitsoldat), Berufssoldat, FWDL (freiwillig Wehrdienstleistender) oder bis Sommer 2011 die Grundwehrdienstleistenden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bekommen. Durch die Spezialisierung unserer Rechtsanwälte können wir Ihnen immer genau sagen, wie Sie am besten reagieren sollten und vor allem, was Sie auf keinen Fall tun dürfen. So kann allen Betroffenen schnell und unkompliziert geholfen werden.

kriegsdienstverweigerungWenn Sie professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt vor Ort in Kiel oder Schleswig, aber auch bundesweit, benötigen, werden wir Sie beraten und anschließend alle notwendigen Erklärungen gegenüber den Behörden für Sie abgeben. Ist erst einmal ein Rechtsanwalt eingeschaltet, geht alles meistens ziemlich schnell und wo Behörden und Vorgesetzte bei Ihnen nicht reagieren wollten, haben Sie auf einmal innerhalb weniger Tage Ergebnisse. Im Schnitt dauert bei uns die Durchsetzung eines KDV-Antrages bei Zeitsoldaten ca. 4 Wochen.

Als Sanitäter und Arzt konnten Sie bisher keinen KDV-Antrag stellen. Das BVerwG (BVerwG 6 C 11.11, BVerwG 6 C 31.11) hat nun am 22.02.2012 entschieden, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes auch einen Anspruch haben, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Bisher war es immer so, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hatten. Diese neue Rechtsprechung des BVerwG gibt ganz neue Möglichkeiten für Sanitäter und Ärzte bei der Bundeswehr, diese vorzeitig mittels KDV-Antrags wegen eines Gewissenskonfliktes zu verlassen.

Sind Sie Zeitsoldat, Berufssoldat oder FwDL, beraten wir Sie bei Ihrem Kriegsdienstverweigerungsantrag und führen das Kriegsdienstverweigerungsverfahren für Sie durch. Wir übersenden Ihnen umfangreiche Unterlagen, anhand derer Sie Ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag schreiben können. Anschließend prüfen wir diesen für Sie und vertreten Sie gegenüber den Behörden. Es ist nicht nötig, dass wir einen persönlichen Termin in Kiel oder Schleswig vereinbaren. Alles Notwendige können Sie mit uns am Telefon besprechen. Die erforderlichen Unterlagen für die Stellung des KDV-Antrages übersenden wir Ihnen per Post, Fax oder E-Mail.

zeitsoldatNutzen Sie einfach unsere kostenlose Hotline 0800-KielerAnwalt oder unser Kontakt-Formular, um eine erste kostenlose Einschätzung zu erhalten. Eine telefonische Ersteinschätzung (max. 10 Min.) ist immer kostenlos.

 

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