
Rechtsanwalt Philipp Bergmann hat in den vergangenen Jahren profunde Kenntnisse in den Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, des Wehrrechts, des privaten Baurechts sowie des Mietrechts erworben und bearbeitet daher in diesen Rechtsgebieten Mandate.
Rechtsanwalt Philipp Bergmann hat einen Fachanwaltslehrgang im Verwaltungsrecht absolviert. Schon während seines Studiums hat er im Verwaltungsrecht einen starken Schwerpunkt gesetzt, den er während seiner anwaltlichen Tätigkeit weiter vertiefte. Herr Bergmann bearbeitet im Bereich des Verwaltungsrechts insbesondere die Felder des Bauplanungsrechts, des Beamtenrechts, des Kommunalrechts sowie des Kommunalabgabenrechts. Gerade das letztere Rechtsgebiet führt insbesondere beim Ausbau von Straßen und Wegen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt oder der Gemeinde und den betroffenen Bürgern als Anlieger. Hier vertritt Herr Bergmann seit Jahren erfolgreich unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Herr Bergmann hat sich schon sehr früh für die Belange der Bundeswehrangehörigen eingesetzt, so dass er über die Jahre hinweg hunderte Mandate aus dem Bereich des Wehrrechts bearbeitet hat. Daher ist er heute zurecht bei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (ehemals Bundesamt für den Zivildienst) und den Kreiswehrersatzämtern als Wehrrechtsexperte anerkannt. Herr Bergmann hilft aber nicht nur Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Freiwilligen der Bundeswehr den Dienst zu beenden (ca. 200 erfolgreiche Kriegsdienstverweigerungsverfahren pro Jahr) und sich neu zu orientieren, er hilft auch Angehörigen der Bundeswehr bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche bei Wehrdienstbeschädigungen und bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bundeswehr.
Im Bereich des Privaten Baurechts arbeit Herr Bergmann mit Bausachverständigen eng zusammen, so dass bereits in der noch frühen Phase des Baus Lösungen zur einvernehmlichen Beilegung von baurechtlichen Auseinandersetzungen möglich sind. Hier kommt ihm die Ablegung des Fachanwaltslehrgangs für Verwaltungsrecht häufig zugute. Herr Bergmann vertritt dabei seit Jahren ausschließlich Bauherren, die in der Bauphase häufig mit den entstandenen Problemen überfordert sind. Hier ist er ein Ratgeber, der schnell alle nötigen Schritte einleitet, die erforderlich sind, um später Schadensersatzansprüche oder Nachbesserungsforderungen durchzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt in der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Bergmann ist die Hilfestellung bei der Kündigung von gewerblichem oder privatem Mietraum, der Kautionsrückzahlung oder sonstiger mietrechtlicher Fragestellungen. Alle im Mietrecht verankerten Rechtsprobleme sind Herrn Bergmann durch seine tägliche Arbeit im Mietrecht bestens geläufig, so dass er Ihnen schnell eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation geben kann.