Sofern Sie keine Schuld am Verkehrsunfall haben, hat Sie die gegnerische Haftpflichtversicherng von unseren Kosten freizuhalten, so dass für Sie dann letztlich unsere Einschaltung kostenlos war.
Sofern die Schuldfrage unproblematisch ist, weil die Gegenseite ihre Schuld bereits eingestanden hat, ist auch unsere Einschaltung für Sie unproblematisch. Aber auch wenn Sie eine Mitschuld haben sollten, ist unsere Einschaltung meistens lohnenswert. Warum dies so ist, erklären wir Ihnen gerne.
In keinem Fall entstehen Kosten, wenn Sie dieses Formular abschicken! Unsere Verkehrsrechtsanwälte werden Ihnen kostenlos eine Ersteinschätzung zu Ihrem Verkehrsunfall geben.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen Sie zwingend ausfüllen.
Name *
E-Mail *
Telefonnummer *
Rechtsschutzversicherung Ja Nein *
Sollen wir eine Kostenanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen? Ja Nein
Name der Rechtsschutzversicherung
Nummer Ihrer Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie bei den nachfolgenden Fragen eine oder mehrere nicht beantworten können, beantworten Sie die Fragen bitte entsprechend den Anweisungen in der Hilfebox, die erscheint, wenn Sie die Maus auf das jeweilige "i" bewegen. Danke!
Unfallort *
Unfalldatum ... *
Wie schätzen Sie Ihre Schuld am Unfall ein? keine Schuld möglicherweise Mitschuld vermutlich Alleinschuld *
Schilderung des Unfallhergangs (1000 Zeichen übrig) *
Wurden Sie oder ein Beifahrer verletzt? Ja Nein *
Schilderung Ihrer Verletzungen (falls Sie verletzt wurden) (1000 Zeichen übrig)
Wie sollen wir bevorzugt mit Ihnen Kontakt aufnehmen? per Telefon per E-Mail
Sofern Sie die Buchstaben und/oder Zeichen der Sicherheitsabfrage nicht lesen können, klicken Sie bitte auf das kleine, blaue Symbol. Die Buchstaben und/oder Zeichen werden dann neu erstellt, wobei der von Ihnen ausgefüllte Inhalt des Formulars erhalten bleibt.
Sicherheitsabfrage (Groß-/Kleinschreibung unbeachtlich!)
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden die Anfrage sofort weiterleiten und ein Verkehrsrechtsanwalt wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihr Team von der Kanzlei SHB!
Um sicherzustellen, dass wir unsere Mandanten bestmöglich betreuen können, haben wir vom TÜV-Nord unser Qualitätsmanagement nach ISO 9001 zertifizieren lassen. Die Kanzlei SHB steht für Qualität. Dies hat uns der TÜV Nord nun bestätigt!