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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Anwalt / Fachanwältin, Scheidungsanwalt / Scheidungsanwältin in Kiel, Hamburg, Schleswig-Holstein

Sie suchen eine Kanzlei in Kiel, Hamburg und Schleswig-Holstein, die für Sie mit einem versierten Scheidungsanwalt bzw. einer versierten Scheidungsanwältin eine schnelle und möglichst kostengünstige Scheidung durchführt? Die Anwälte der Kanzlei SHB helfen Ihnen gerne, auch Ihren Scheidungsantrag vor allen schleswig-holsteinischen Famileingerichten, sowie allen Familiengerichten Hamburgs schnellstmöglich einzureichen. Im Rahmen der Scheidung können wir Sie zudem in allen Fragen des Familienrechts beraten. Dies betrifft inbesondere die Fragen des Unterhalts, des Umgangs- und Sorgerechts, sowie des Zugewinnausgleichs. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich zunächst einen Überblick über Ihre Möglichkeiten zu verschaffen, damit Sie wissen, wie Sie am besten vorgehen.

Online Scheidung mit der Kanzlei SHB

Wir setzen uns 100%ig für Ihre günstige Online-Scheidung ein:
scheidungskosten24.de

Wir machen Ihnen zunächst ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für Ihre Scheidungskosten. Wenn Sie uns beauftragen möchten, füllen Sie nur die Scheidungsdaten online aus und unterschreiben sogar online unsere Scheidungsvollmacht.

Warum Sie die Kanzlei SHB für Ihr Scheidungsverfahren beauftragen sollten:

  • Wir können in vielen Scheidungsverfahren die Scheidungskosten deutlich reduzieren!
  • Die Scheidung kann auch vollständig kostenlos für Sie sein, wenn sie Verfahrenskostenhilfe erhalten.
  • Mit einem Verfahrenskostenhilfeantrag können wir die Scheidung kostenlos für Sie einreichen!
  • Beantragen wir das Scheidungsverfahren, beraten wir Sie kostenlos in allen anderen familienrechtlichen Fragen!
  • Wir können das Scheidungsverfahren für Sie zeitlich sehr beschleunigen!
  • Wir sind seit über 15 Jahren im Familienrecht tätig und in diesem Gebiet besonders spezialisiert!

Ein Auszug unsere Erfolge im Scheidungrecht:

Scheidung innerhalb von 4 Monaten - Familiengericht Kiel Az. 58 F 148/17

Viele Mandanten möchten möglichst schnell geschieden werden. Natürlich ist eine schnelle Scheidung nur möglich, wenn alle Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens vorliegen, insbesondere die Auskünfte zu Versorgungsausgleich. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen zum Scheidungsverfahren schnellstmöglich bei Gericht einzureichen. So kann das Scheidungsverfahren besonders schnell durchgeführt werden. Eine Scheidung ist sogar innerhalb weniger Monate möglich.

Scheidungsfolgevereinbarung ersparte streitige Scheidung

Unsere Mandantin wandte sich an uns, weil Sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und keine Einigung bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlungen für sie selbst und die gemeinsamen Kinder fanden. Der Einigung stand die Frage einer Veräußerung des Hauses im Wege. Unsere Mandantin wollte einem Verkauf grundsätzlich zustimmen, allerdings war für sie eine faire Aufteilung des Verkaufserlöses des Hauses Bedingung für ihre Zustimmung zur Veräußerung. Damit hing letztlich jegliche Einigung von der Vermögensaufteilung ab. Wir machten unserer Mandantin den Vorschlag für eine faire Aufteilung und versuchten dabei die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten gleichtermaßen zu berücksichtigen. Unsere Mandantin war mit dem Vorschlag zur Aufteilung einverstanden, so dass sie diesen Vorschlag dem Ehemann überreichte. Dieser wollte sich eigentlich einen eigenen Anwalt nehmen, fand aber die Lösung seinerseits so fair, dass er bereit war, direkt eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu unterzeichnen. In dieser wurde dann auch gleich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts und die Dauer der Unterhaltszahlung für die Ehefrau festgehalten. Anschließend konnte die Scheidung unproblematisch vor dem Familiengericht durchgeführt werden, da kein weitere Streit mehr zwischen den Ehegatten bestand. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist häufig das beste Mittel, um Streit zwischen den Eheleuten auf Dauer, für beide Seiten rechtssicher und kostengünstig zu befrieden.

Scheidung mit Trennung innerhalb des gemeinsamen Hauses/Wohnung
Vielfach fragen uns unsere Mandanten, ob eine Trennung innerhalb des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung auch bei Gericht als Trennungsjahr zählt. Wir haben bereits sehr viele Scheidungsverfahren durchgeführt, bei denen der Ablauf des Trennungsjahrs ausschließlich durch Trennung innerhalb des gemeinsamen Hauses bzw. der gemeinsamen Wohnung erfüllt wurde. Wir können auch Ihnen helfen, Ihr Scheidungsverfahren in einem solchen Fall schnell und erfolgreich durchzuführen. 

Kanzlei SHB  - Zufriedenheit unserer Mandanten

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Kanzlei SHB PartG mbB. Mehr Infos anzeigen.

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Kanzlei SHB - Büro Kiel

Kanzlei_SHB_vorne-aade1730 Scheidungsanwalt Kiel Anwalt Scheidung | Kanzlei SHB

Scheidungsanwalt  Kiel / Scheidungsanwältin Kiel

Ein versierter Scheidunganwalt bzw. eine versierte Scheidungsanwältin in Kiel, Hamburg und Schleswigholstein kann Ihnen helfen Ihre übrigen familienrechtlichen Probleme zu lösen. Es ist wichtig, einen Scheidungsanwalt Ihres Vertrauens zu wählen, wobei die Eheleute, wenn sie sich nicht streiten, auch einen gemeinsamen Anwalt wählen können, wobei dieser Anwalt immer nu einen Ehegatten vertreten kann, den anderen Ehegatten nicht. Dabei können Sie auf die Erfahrungen der Kanzlei SHB vertrauen, in der Ihnen immer ein Fachanwalt zur Seite steht, um alle Ihre offenen rechtlichen Fragen zu beantworten.

Scheidung einreichen / Scheidung Online einreichen?

Den Antrag auf Scheidung können Sie auch Online hier vorbereiten. Eine Scheidung Online ist jedoch keine Scheidung ohne Anwalt. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang, so dass sie einen Antrag zur Scheidung nicht ohne einen Anwalt einreichen können. Die so genannte Online-Scheidung ist allerdings lediglich eine Vereinfachung der Einreichung der Scheidungsunterlagen. Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird dadurch jedoch nicht überflüssig. Es findet also frühestens nach 4 Monaten nach Einreichung des Antrags auf Scheidung ein Termin zur Scheidung vor dem Familiengericht statt, in dem beide Ehepartner erscheinen müssen und gegenüber dem Gericht erklären müssen, dass sie geschieden werden wollen. Nur einer der Ehepartner muss einen eigenen Anwalt haben, der andere Ehepartner muss keinen eigenen Scheidungsantrag stellen und benötigt daher keinen eigenen Anwalt. Er stimmt lediglich der Scheidung zu, was auch ohne eigenen Scheidungsanwalt möglich ist. Dann wird man vor Gericht in einer mündlichen Verhandlung geschieden. Die Scheidung wird in diesem Fall nach weiteren 4 Wochen nach dem Scheidungstermin rechtskräftig. Welches Gericht aber ist zurstündig? Zuständig ist das Gericht, an dem die Ehepartner ihren gemeinsamen Aufenthalt hatten. Wichtig für eine schnelle Scheidung ist jedoch, dass keine Streitigkeiten bestehen, weder beim Sorgerecht wegen gemeinsamer Kinder, dem Umgangsrecht, dem Unterhaltsrecht noch bei einem anderen familienrechtlichen Thema. Gibt es minderjährige Kinder aus der Ehe müssen die Ehepartner dem Gericht auch erklären, dass bezüglich der Kinder alles im gemeinsamen Einvernehmen geschieht.

Angebot der Kanzlei SHB

Wir bieten Ihnen an, wenn Sie uns das Mandant für Ihre Scheidung erteilen, ihre übrigen familienrechtlichen Probleme kostenlos auf Lösungsmöglichkeiten hin zu lösen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um einen ersten Überblick zu erhalten. Wenn Sie dann Ihre Scheidung durch unser Büro einlegen lassen wollen, können wir Ihnen in vielen Fällen mit einer ausführlichen kostenlosen Beratung helfen, auch Ihre übrigen Probleme zu lösen. Häufig liegen diese Probleme im Bereich des Unterhaltsrechts, des Zugewinnausgleichs, des Umgangsrecht oder des Sorgerechts. Sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Anwälte im Dezernat Familienrecht:

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Petersen

Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

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Rechtsanwalt Scharnberg

Anwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt Petersen

Anwalt für Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung

Wenn Sie bereits alle oder die meisten Angelegenheiten mit Ihrem Partner geklärt haben und das Trennungsjahr abgelaufen ist, muss nur noch der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das Scheidungsverfahren nennt man dann eine so genannte einvernehmliche Scheidung, im Gegensatz zur streitigen Scheidung, bei der noch familienrechtliche Fragen zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten zu klären sind. Der Scheidungsantrag müssen Sie allerdings von einem Rechtsanwalt einreichen lassen, denn vor dem Familiengericht besteht insoweit Anwaltszwang. Sollten Sie vielleicht noch nicht alle Dinge zwischen sich und Ihrem Ehegatten geklärt haben, sind aber der Ansicht, dass mit ein wenig unabhängiger Unterstützung auch diese Bereiche geklärt werden können, wenden Sie sich gerne an uns und lassen sich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Das Trennungsjahr beginnt nach dem bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel in dem Moment zu laufen, in dem ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus auszieht und damit die eheliche Lebensgemeinschaft beendet. Es ist aber auch möglich, sich innerhalb der gemeinsamen Wohnung zu trennen und so das Trennungsjahr zum Ablauf bringen. Die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung wird neben einigen anderen wichtigen Voraussetzungen allerdings vom zuständigen Familiengericht nur anerkannt, wenn Sie sich insbesondere wirtschaftlich getrennt haben, also eine getrennte wirtschaftliche Lebensführung haben mit getrennten Konten. Die weiteren Voraussetzungen sind in der Regel für das Gericht nicht von so entscheidender Bedeutung. Allerdings sollte zwischen den Ehegatten hinsichtlich der Trennung und dem Trennungszeitpunkt Einigkeit bei Einreichung des Antrags auf Ehescheidung bestehen. Es ist allerdings nicht notwendig, dass das Trennungsjahr beim Einreichen des Scheidungsantrags schon abgelaufen ist. Wichtig ist nur, dass am Tag des Scheidungstermins das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Scheidungsantrag kann aber bereits circa 3 bis 4 Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, da der Scheidungstermin in der Regel nicht eher als nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreichen des Scheidungsantrags angesetzt wird. Wir reichen den Antrag in der Regel frühestens 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs ein.

Wir haben zudem große Erfahrung im Bereich der Konfliktlösung während der Trennung und können dadurch bereits im Vorfeld der Scheidung für unsere Mandanten immer wieder sehr zufriedenstellende Lösungen erarbeiten, die auch vom Partner angenommen werden können. So können wir häufig für unserer Mandanten Zeit, Nerven und Geld für ein Gerichtsverfahren sparen. Gerade gerichtliche Unterhaltsverfahren und Verfahren über den Zugewinnausgleich können sehr kostenspielig werden. Hier ist eine Einigung im außergerichtlichen Verfahren überaus sinnvoll. Mit Hilfe der Erfahrung von Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Petersen gelingen uns häufig einvernehmliche Regelungen, wo die Eheleute diese selbst kaum für möglich gehalten haben.

Streitige Scheidung

Sind die Zerwürfnisse zwischen den Eheleuten unüberwindbar, helfen wir Ihnen bei einer Klärung vor Gericht. Sie können gleichzeitig einen Scheidungsantrag einreichen, allerdings nennt man ein Scheidungsverfahren, bei dem weitere familiengerichtliche Verfahren beim Gericht anhängig sind, eine streitige Scheidung. Vor dem Familiengericht können auch Eilanträge gestellt werden, gerade im Rahmen von Unterhaltszahlungen, auf die man nicht lange warten kann. Diese gehören hier ebenso zu unserem täglichen Repertoire unserer Anwaltskanzlei wie Hauptsacheverfahren. In jedem Fall verlieren wir aber die finanzielle Belastung unseres Mandanten durch ein familiengerichtliches Verfahren nicht aus den Augen, denn die Geltendmachung unrealistischer Forderungen führt letztlich zu überhöhten Kosten beim Mandanten. Sinnvoll ist es insoweit einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten, um im Bereich Familienrecht bestmöglich vertreten zu werden. Die Erfolge unserer Kanzlei vor den einzelnen Familiengerichten sprechen für sich. Nutzen Sie einfach die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung, um auch in solchen streitigen Scheidungsangelegenheiten eine erst Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und der entstehenden Kosten zu erhalten.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Können die Eheleute im Vorfeld des Scheidungstermins nicht aus eigener Kraft über die noch zu klärenden Fragen eine Einigung erzielen, bietet sich unsere Hilfe an, die regelmäßig im Abschluss einer so genannten Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Diese Erklärung ist letztlich eine Vereinbarung der Eheleute über alle die Scheidung und deren Auseinandersetzung betreffenden Fragen. In einer solchen Regelung kann neben der Aufteilung des Hausrats eine Vereinbarung über die Verteilung des gemeinsamen Vermögens im Rahmen der Zugewinnauseinandersetzung oder aber auch Kindes- und Ehegatten- und nachehelicher Unterhalt geregelt werden.Den Möglichkeiten sind hier grundsätzlich kaum Grenzen gesetzt. Wenn Sie an einer solchen Vereinbarung Interesse haben, sprechen Sie uns einfach an.

kostenlose Ersteinschätzung:
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Kosten einer Scheidung

Zunächst einmal ist eine einvernehmliche Scheidung in der Regel wesentlich günstiger als eine streitige Scheidung, denn bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt, so dass neben den Gerichtskosten nur die Kosten für einen Anwalt entstehen. Bei einer streitigen Scheidung haben beide Ehegatten einen Rechtsanwalt, so dass die Scheidung hinsichtlich der Anwaltskosten also doppelt so teuer ist.

Grundsätzlich richten sich die Kosten für einen Rechtsanwalt sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich nach dem so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richten sich in der Regel sowohl die Gebühren des Anwalts wie auch die Gebühren, die an das Gericht zu zahlen sind, nach dem so genannten Streitwert der Angelegenheit.
Dieser Streitwert liegt regelmäßig deutlich höher als die letztendlich zu zahlenden Scheidungskosten. Da es häufig verschiedene Möglichkeiten des Vorgehens in familienrechtlichen Verfahren gibt, halten wir es für ratsam, die Kosten für unsere Tätigkeit im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung abzuklären. Die Kosten für eine Scheidung richten sich ebenfalls nach dem Streitwert.
Die Kosten einer Scheidung sind daher bei jedem Rechtsanwalt gleich hoch. Wir bieten Ihnen jedoch gerne an, Beratungen zu allen Scheidungsfragen wie z.B. zum Unterhalt und zu dessen Höhe, zur Vermögensaufteilung, zum Umgangs- und Sorgerecht und zu sonstigen Trennungsfragen kostenlos durchzuführen, wenn Sie Ihre Scheidung bei uns beauftragen.
Die meisten Kosten können Sie jedoch sparen, wenn Sie sich nicht streiten. Am teuersten ist natürlich eine gerichtliche Auseinandersetzung und dort wiederrum über die Vermögensauseinandersetzung, den so genannten Zugewinnausgleich. Streiten Sie sich z.B. darüber wie viel jedem Ehegatten als Gewinn eines Hausverkaufs zustehen, können die Gesamtverfahrenskosten mit Anwaltskosten leicht 10.000,00 EUR erreichen. Hier lohnt es sich, ebenso wie in allen anderen Fragen der Trennung eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Beim Unterhalt bietet sich z.B. eine Unterhaltsberechnung nach Maßgabe der deutschen Familiengerichte an. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit einer solchen Berechnungen, die wir regelmäßig mit beiden Eheleuten besprechen. So lassen sich im Vorfeld Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen vermeiden. Sprechen Sie uns gerne an. 

Verfahrenskostenhilfe

Natürlich prüfen wir für Sie auch, ob Sie die Voraussetzungen für die so genannte Verfahrenskostenhilfe erfüllen und damit ein familiengerichtliches Verfahren auf Kosten des Staates führen können. Wenn Sie nur über ein geringeres Einkommen verfügen oder aber z.B. im Rahmen der Trennung ungewöhnlich hohe finanzielle Belastungen haben, ist es häufig möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sie zahlen dann entweder gar nichts für unsere Tätigkeit und die des Gerichts oder nur eine geringe monatliche Rate.

kostenlose telefonische Ersteinschätzung (max. 10 Minuten)

Wir bieten Ihnen gerne an, im Rahmen einer teleonischen Ersteinschätzung die verschiedenen Vorgehensweisen nach den dafür entstehenden Kosten und den jeweils gegebenen Erfolgschancen mit Ihnen zu besprechen. Diese telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Anfrage oder rufen Sie uns einfach an. Welche Kosten entstehen für eine Beratung entstehen können, lesen sie hier.

Ratenzahlung

Darüber hinaus haben Sie in einer für Sie finanziell besonders belasteten Zeit, die Möglichkeit Ratenzahlungen mit uns zu vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an. Durch eine Ratenzahlung ist es leicht möglich, die Anwaltskosten für eine Scheidung über mehrere Monate mit relativ geringen Raten zu zahlen.

Kostenberechnung der eigenen Scheidungskosten

Grundsätzlich errechnen sich die Kosten einer Scheidung nach dem gemeinsamen, dreifachen, monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute. Dieser Wert ist Teil des Streitwerts, nach dem die Kosten für das gerichtliche Verfahren und den Rechtsanwalt berechnet werden. Zu diesem Streitwert wird der Streitwert des Versorgungsausgleichsverfahrens hinzugerechnet. Der Mindeststreitwert beträgt für das Versorgungsausgleichsverfahren 1.000,00 EUR.
 
Ein Beispiel:
Beide Eheleute haben ein Nettoeinkommen von 1.500,00 EUR. Der Streitwert des Scheidungsverfahrens beträgt dann 9.000,00 EUR (2x 1.500,00 x3). Mit dem Wert des Versorungsausgleichsverfahrens (mindestens 1.000,00 EUR) beträgt der Gesamtstreitwert 10.000,00 EUR. Die Gerichtskosten betragen hier entsprechend der nachstehenden Tabelle 723,00 EUR, die Anwaltskosten für einen Anwalt 1.660,05 EUR und damit die Gesamtkosten 2.383,05 EUR. Bei einer Scheidung muss nur einer der Eheleute einen Rechtsanwalt haben, der andere Ehegatte muss nicht anwaltlich vertreten sein. So kann man sich die Kosten für einen weiteren Anwalt sparen.

In der nachfolgenden Tabelle sind noch unberücksichtigt die Auslagenpauschale von 20,00 EUR. Zudem kann es sein, dass der Streitwert für den Versorgungsausgleich nicht nur mit 1.000,00 EUR vom Gericht angesetzt wird. Dies hängt z.B. davon ab, ob es neben den gesetzlichen Versorgungsanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung noch weitere Versorgungsanwartschaften auszugleichen sind, z.B. bei einer betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Altersvorsorgeverträgen. Ein höherer Streitwert beim Versorgungsausgleich bedeutet aber nicht immer auch höhere Gesamtkosten, denn es muss beim Streitwert dann zu einem sogeannten Gebührensprung kommen, also z.B. bei 9.000,00 EUR und 10.000 EUR Streitwert.

Nun können Sie die bei Ihnen anfallenden Gesamtkosten leicht selbst ausrechnen. Beachten Sie: Es wird immer die Zeile des nächstniedrigeren Streitwerts zur Berechnung herangezogen. Liegt also der Streitwert bei 7.300,00 EUR entnehmen Sie die Kosten aus der Zeile "Streitwert 7.000,00 EUR".

Streitwert Gerichtskosten Anwaltsgebühren     Gesamtkosten
    Verfahrens- und Terminsgebühr = inkl. MwSt. = Gerichtskosten + Anwaltskosten
500 € 105,00 € 54,00 € 58,50 € 112,50 € 133,87 € 238,87 €
1.000 € 159,00 € 96,00 € 104,00 € 200,00 € 238,00 € 397,00 €
1.500 € 213,00 € 138,00 € 149,50 € 287,50 € 342,12 € 555,12 €
2.000 € 267,00 € 180,00 € 195,00 € 375,00 € 446,25 € 713,25 €
3.000 € 324,00 € 241,20 € 261,30 € 502,50 € 597,97 € 921,97 €
4.000 € 381,00 € 302,40 € 327,60 € 630,00 € 749,70 € 1.130,70 €
5.000 € 438,00 € 363,60 € 393,90 € 757,50 € 901,42 € 1.339,42 €
6.000 € 495,00 € 424,80 € 460,20 € 885,00 € 1.053,15 € 1.548,15 €
7.000 € 552,00 € 486,00 € 526,50 € 1012,50 € 1.204,87 € 1.756,87 €
8.000 € 609,00 € 547,20 € 592,80 € 1140,00 € 1.356,60 € 1.965,60 €
9.000 € 666,00 € 608,40 € 659,10 € 1267,50 € 1.508,32 € 2.174,32 €
10.000 € 723,00 € 669,60 € 725,40 € 1395,00 € 1.660,05 € 2.383,05 €
13.000 € 801,00 € 724,80 € 785,20 € 1510,00 € 1.796,90 € 2.597,90 €
16.000 € 879,00 € 780,00 € 845,00 € 1625,00 € 1.933,75 € 2.812,75 €
19.000 € 957,00 € 835,20 € 904,80 € 1740,00 € 2.070,60 € 3.027,60 €
22.000 € 1.035,00 € 890,40 € 964,60 € 1855,00 € 2.207,45 € 3.242,45 €
25.000 € 1.113,00 € 945,60 € 1.024,40 € 1970,00 € 2.344,30 € 3.457,30 €

Online-Scheidung in Kiel

Im Internet liest man über die Online-Scheidung. Ist eine Online-Scheidung auch in Kiel möglich? Natürlich! Der Vorteil der "Online-Scheidung" ist jedoch letztlich nur der, dass ein Besprechungstermin in einer Kanzlei nicht mehr wahrgenommen werden muss. Eine Kostenersparnis, wie sie im Internet häufig suggeriert wird, ist mit einer Online-Scheidung allerding nicht verbunden. Die Kosten einer "normalen Scheidung" und einer "Online-Scheidung" sind immer dieselben. Sie können aber natürlich uns alle erforderlichen Dokumente bereits elektronisch übermitteln. Wir können dann für Sie den Scheidungsantrag bereits im Entwurf fertigen. Sinnvoll ist ein solches Vorgehen allerdings nur, wenn kein familienrechtlicher Streit besteht und eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden soll.
Folgende Angaben und  Dokumente benötigen wir:
  • volle Namen der Eheleute, wenn vorhanden, der Kinder, sowie Geburtsdaten
  • Adressen der Eheleute sowie Telefonnummer (Handy) des Antragstellers
  • Datum der Heirat und Standesamt
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Datum der Trennung (wie ist diese erfolgt, durch Auszug eines Partners oder durch Trennung innerhalb der Wohnung)
  • wenn Kinder vorhanden sind, ist der Umgang geregelt, wird freiwillig Unterhalt gezahlt
  • Nettoeinkommen der Eheleute (ist notwendig für das Gericht, um die gerichtlichen Verfahrenskosten zu errechnen)
  • sind familiengerichtlichen Verfahren anhängig, wie z.B. Unterhalt oder Sorgerecht

Sie können uns die Unterlagen gerne per E-Mail zusenden. Wir würden Sie im ersten Schritt kontaktieren und Ihnen die Kosten der Scheidung mitteilen. Wenn Sie mit diesen einverstanden sind (eine Ratenzahlung ist jederzeit möglich) würden wir Ihnen eine Vollmacht zusenden und den Scheidungsantrag im Entwurf fertigen. Wenn Sie diesen Entwurf freigegeben haben, wird der Scheidungsantrag eingereicht. Das Familiengericht bestätigt den Eingang und versendet an beide Eheleute die Formulare zur Auskunft über den Versorgungsausgleich. In der Regel dauert das Scheidungsverfahren nach Einreichung des Antrags circa 6 bis 12 Monate.

Senden Sie uns die Dokumente einfach an die unten stehende E-Mail-Adresse mit dem Betreff "Anfrage zur Scheidung". Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.