Die Kanzlei SHB PartG mbB ist seit vielen Jahren bundesweit an ihren Standorten in Kiel und Schleswig in verschiedenen Rechtsgebieten tätig, insbesondere dem Medizinrecht, dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht, dem Unfallrecht, dem Versicherungsrecht, dem Wehrrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten.
Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin der Kanzlei ist besonders spezialisiert, so dass jeder Anwalt auf seinem Gebiet über die Jahre besonders viel Erfahrung sammeln konnte, die unseren Mandanten zugute kommt.
In Kiel erhalten wir ebenso wie an unseren anderen Standorten zu allen rechtlichen Themengebieten, die wir bearbeiten, täglich neue Mandatsanfragen. Gerne helfen wir auch Ihnen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten, Ihre Erfolgschancen und entstehende Kosten zu erhalten. So können Sie viel besser entscheiden, ob ein Vorgehen sinnvoll ist und wie sie sich verhalten sollten.
Viele unserer Mandanten suchen tatsächlich über eine Suchmaschine insbesondere den Begriff "Rechtsanwalt Kiel", ohne dass Sie dabei das eigentliche Rechtsgebiet, das ihren Fall betrifft, näher bezeichnen. Wir haben oben unter "Rechtsgebiete" eine Übersicht über die Rechtsgebiete erstellt, in denen wir Ihnen helfen können und die wir als Schwerpunkte regelmäßig bearbeiten. Wenn Sie als "Rechtsanwalt Kiel" gesucht haben, schauen Sie bitte dort zunächst, ob Ihr Rechtsgebiet aufgeführt ist und wir Ihnen helfen können.
Ob Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung, Rentenbescheide, Krankengeld, Bescheide Krankenkassen oder Bescheide von Behörden für soziale Leistungen, die Anwälte der Kanzlei SHB helfen bundesweit in diesen Fällen. Wir haben große Erfahrung und können unseren Mandanten in sozialrechtlichen Angelegenheiten meist schon im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens zu ihrem Recht verhelfen. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen wenn nötig noch am selben Tag, einen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Widerspruchs allerdings nur, wenn diese Leistungen explizit mitversichert sind. Aber auch dann, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, erklären Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne, welche Kosten Ihnen für unsere Einschaltung entstehen würden. Diese Kosten sind meist nicht besonders hoch, da es sich im Sozialrecht um Rahmengebühren handelt. Natürlich führen wir Verfahren für Sie aber im Rahmen von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Auch hier helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Vorgehens geben zu lassen.
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Ruf: 0431 8009380
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