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Kanzlei SHB

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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB  - TÜV-zertifiziert

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Unfall Schadensregulierung Ablauf, unverschuldeter Unfall, Kfz Unfall, Haftpflichtschaden, Schadensregulierung

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Sie wollen erst einmal einen kurzen Rat haben? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie genau vorgehen sollen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns kurz an! Unter unserer kostenlosen bundesweiten Rufnummer 0800 3200100 erhalten Sie sofort Hilfe.

Warum Sie die Kanzlei SHB im Verkehrsrecht einschalten sollten:

  • seit 15 Jahren bundesweite Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
  • Einschaltung für Unschuldige garantiert kostenlos!
  • Regulierung sämtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz, etc.)
  • komplette Regulierung: kein Ärger mit der Versicherung!
  • Sofort-Hilfe per Telefon, Online-Anfrage oder Skype!
  • seriöse Kanzlei statt unpersönlicher Internetplattform
Sie haben einen Bußgeldbescheid von einer Behörde erhalten und möchten sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen und eine Rechtsberatung haben? Dann rufen Sie unsere Anwälte kostenlos an. Unsere Anwälte beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und legen gegen den Bußgeldbescheid als Anwälte für Verkehrsrecht bei Bedarf Widerspruch und Einspruch ein. Diese Rechtsberatung ist kostenlos. Fallen Kosten an bzw. entstehen Kosten, informieren unsere Anwälte Sie vorher und Sie können entscheiden, ob unsere Rechtsanwälte trotzdem einen Antrag oder einen Rechtsbehelf für Sie einlegen und die entsprechende Erklärung für Sie abgeben sollen.

Beachten Sie aber zunächst die Frist für den Widerspruch und Einspruch. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie hierzu. Denn wenn im Verfahren bereits die Frist verstrichen ist Widerspruch oder Einspruch einzulegen, ist der Bescheid rechtskräftig und Sie können das Verfahren nicht führen und auch nicht mit dem Gericht gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Die Frist und Ihren Fall bzw. Ihr Vergehen prüfen wir gerne in einem telefonischen Gespräch für Sie. Hierfür berechnen wir keine Gebühr bzw. Grundgebühr.

Haben Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsverstoß von einer Behörde erhalten und sollen ein Bußgeld zahlen? Haben Sie einen Monat Fahrverbot auferlegt bekommen? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht überprüften für Sie, ob sich ein Widerspruch oder Einspruch lohnt und führen dann das gesamte Verfahren für Sie durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, notfalls auch vor Gericht und klären Sie über evtl anfallende Gerichtskosten auf. Wir überbernehmen auch die Kontrolle über die zu beachtenden Fristen aus den Bescheiden für Sie. Zu den Gerichtskosten und Gebühren und der vermutlichen Entscheidung des Gerichts werden unsere Rechtsanwälte Sie auch beraten und Sie können dann anschließend eine Entscheidung treffen, ob es Sinn macht gegen das Bußgeld / Geldbuße und den Bußgeldbescheid Widerspruch und Einspruch einzulegen und das Verfahren notfalls bis zum Gericht zu führen.