Viele Geschädigte lassen ihren Unfallschaden von der Kfz-Werkstatt regulieren oder quasi von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, statt einen versierten Rechtsanwalt aus einer Verkehrsrechtskanzlei damit zu beauftragen. Leider kommt es dabei aber häufig vor, dass die Haftpflichtversicherungen Ansprüche der Geschädigten unberechtigt kürzen. Auch deshalb ist es ratsam einen erfahrenen Anwalt im Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben. Verzichten Sie also nicht auf Ihr gutes Recht auf einen eigenen Anwalt.
Viele Werkstätten arbeiten inzwischen eng mit uns zusammen und lassen sich und ihre Kunden in Verkehrsrechtsangelegenheiten beraten, wenn die Werkstatt nicht mehr weiter weiß oder aber Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden müssen.
Vertrauen auch Sie unserer schnellen und kompetenten Hilfe. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung. So erhalten Sie zunächst einen Überblick über Ihre Ansprüche und Ihre Möglichkeiten.