Die Kanzlei SHB hat einen weiteren Schwerpunkt in der Bearbeitung von Mandanten im Versicherungsrecht. Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, auf dem neben fundiertem Versicherungswissen eine hohe Durchsetzungskraft gefordert, dies insbesondere, weil normalerweise Versicherungen eine dem Versicherungsnehmer überlegene Fachkompetenz besitzen.
Seit vielen Jahren setzen wir erfolgreich Ansprüche unserer Mandanten gegen Ihre Versicherungen durch. Dabei gehören neben Ansprüchen wegen Verletzungen oder fehlerhafter ärztlicher Behandlungen und Schadensersatzansprüchen grundsätzlich auch zum Versicherungsrecht, obwohl wir diese Fälle bei uns im Rahmen der Arzthaftung oder des Unfall- bzw. Verkehrsunfallrechts bearbeiten.
Die klassischen Fälle des Versicherungsrechts sind die des Unfallversicherungsrecht und des Berufsunfähigkeitsrechts. Daneben können insbesondere Fälle der Hausratversicherung die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich machen.
Strikt zu trennen sind zunächst die gesetzliche Unfallversicherung von der privaten Unfallversicherung. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht über den Arbeitgeber Schutz vor den Folgen von Arbeits- und Berufsunfällen, § 1 Nr. 1 SGB VII. Ergeben sich aufgrund eines Arbeits- bzw. Berufsunfalls Minderungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so kann daraus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit folgen. Diese Ansprüche, die wir für unsere Mandanten auch geltend machen, gehören grundsätzlich zum Gebiet des Sozialrechts.
Im Rahmen der privaten Unfallversicherung können unfallbedingte Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit so können daraus Ansprüche auf Tagegeld, Krankenhaustagegelt, Genesungsgeld, Übergangsgeld oder Sofortleistung bestehen, sowie bei dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung ein Anspruch auf Invaliditätszahlung bzw. Invaliditätsrente.
Leider zahlen Versicherungen bei Ansprüchen des Versicherungsnehmers häufig nicht aus, auch dann nicht, wenn die Ansprüche ganz offensichtlich berechtigt sind. Hier helfen wir regelmäßig unseren Mandanten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen sind und welche Schritte Sie als nächstes einleiten sollten. Rufen Sie uns einfach an oder füllen die Online-Anfrage aus. Einer unserer Rechtsanwälte wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.