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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Anwalt für Versicherungsrecht in Kiel

Versicherungsrecht Kiel <strong><strong>Anwalt</strong></strong> Kiel
Die Kanzlei SHB hat einen weiteren Schwerpunkt in der Bearbeitung von Mandanten im Versicherungsrecht. Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, auf dem neben fundiertem Versicherungswissen eine hohe Durchsetzungskraft gefordert, dies insbesondere, weil normalerweise Versicherungen eine dem Versicherungsnehmer überlegene Fachkompetenz besitzen. 
Seit vielen Jahren setzen wir erfolgreich Ansprüche unserer Mandanten gegen Ihre Versicherungen durch. Dabei gehören neben Ansprüchen wegen Verletzungen oder fehlerhafter ärztlicher Behandlungen und Schadensersatzansprüchen grundsätzlich auch zum Versicherungsrecht, obwohl wir diese Fälle bei uns im Rahmen der Arzthaftung oder des Unfall- bzw. Verkehrsunfallrechts bearbeiten.
Die klassischen Fälle des Versicherungsrechts sind die des Unfallversicherungsrecht und des Berufsunfähigkeitsrechts. Daneben können insbesondere Fälle der Hausratversicherung die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich machen.

Unfallversicherung

Strikt zu trennen sind zunächst die gesetzliche Unfallversicherung von der privaten Unfallversicherung. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht über den Arbeitgeber Schutz vor den Folgen von Arbeits- und Berufsunfällen, § 1 Nr. 1 SGB VII. Ergeben sich aufgrund eines Arbeits- bzw. Berufsunfalls Minderungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so kann daraus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit folgen. Diese Ansprüche, die wir für unsere Mandanten auch geltend machen, gehören grundsätzlich zum Gebiet des Sozialrechts.
Im Rahmen der privaten Unfallversicherung können unfallbedingte Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit so können daraus Ansprüche auf Tagegeld, Krankenhaustagegelt, Genesungsgeld, Übergangsgeld oder Sofortleistung bestehen, sowie bei dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung ein Anspruch auf Invaliditätszahlung bzw. Invaliditätsrente.
Leider zahlen Versicherungen bei Ansprüchen des Versicherungsnehmers häufig nicht aus, auch dann nicht, wenn die Ansprüche ganz offensichtlich berechtigt sind. Hier helfen wir regelmäßig unseren Mandanten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen sind und welche Schritte Sie als nächstes einleiten sollten. Rufen Sie uns einfach an oder füllen die Online-Anfrage aus. Einer unserer Rechtsanwälte wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.



Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstehen im Rahmen einer privatrechtlichen Berufsunfähigkeitsversicherung Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente bzw. eine Berufsunfähigkeitszahlung.
Leider verweigern viele Versicherungen eine Zahlung, nicht selten auch dann, wenn die Ansprüche berechtigt sind. Als Versicherungsnehmer sind hier häufig viele Hürden zu nehmen, bevor es zu einer Auszahlung kommt. Einige Versicherungen versuchen offensichtlich die Notlage ihrer Versicherten auszunutzen. Sie fordern häppchenweise immer neue Unterlagen an und zermürden so den Versicherten. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter kommt schlussendlich zum Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer noch arbeitsfähig ist und ihm daher keine Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen. Die Versicherung verweigert nun endgültig die Zahlung mit Hinweis auf das eingeholte "objektive" ärztliche Gutachten. Wie aber soll man sich als Versicherungsnehmer wehren? Alleine kann man meistens der Übermacht der Versicherung nicht trotzen. Mit anwaltlicher Hilfe kann man aber nach unserer Erfahrung der letzten 10 Jahre sehr viel erreichen.

Kosten eines Rechtsanwalts

Welche Kosten entstehen einem aber, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, die eigenen Ansprüche geltend zu machen? Grundsätzlich richten sich die Kosten eines eigenen Anwalts nach dem Streitwert, der sich aus den beanspruchten Geldzahlungen zusammensetzt, und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Hier muss man aber gut abwägen: Hat man eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese die Kosten eines eigenen Anwalts, den man beauftragt, um die eigenen Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Hat man keine Rechtsschutzversicherung muss man den Rechtsanwalt selbst bezahlen. Ob es das Risiko aber lohnt, einen Anwalt zu beauftragen, muss sich nach den Erfolgsaussichten für die Geltendmachung der eigenen Ansprüche richten. Hat man gute oder sehr gute Erfolgsaussichten, ist eine Einschaltung und gegebenenfalls auch eine Klage sinnvoll. Sind die Erfolgsaussichten weniger gut, muss man sich gut überlegen, ob man die Kosten eines Rechtsanwalts risikieren will, ohne vielleicht Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen zu können.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und die Kosten, die bei unserer Einschaltung möglicherweise entstehen würde. Gerne stellen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenlos eine Deckungsanfrage.

Unsere Erfolge im Versicherungsrecht

In den letzten 15 Jahren haben wir eine Vielzahl von Erfolgen für unsere Mandanten im Rahmen des Versicherungsrechts erzielen können. Leider müssen wir dabei feststellen, dass gerade bei der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einigen Versicherung den Schadenssachbearbeitern offensichtlich interne Vorgaben gemacht werden, auch berechtigte Ansprüche der Versicherten grundsätzlich nicht zu regulieren. Natürlich geht es häufig um viel Geld und die Versicherungen verwehren sich gegen solche Mutmaßungen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die Versicherten, die sich mit unserer Hilfe gewehrt haben, häufig sehr schnell ihr Geld erhielten. Dort wo sich Versicherungen wegen sehr hoher Schadenssummen auch nach unserer Einschaltung außergerichtlich geweigert hatten, zahlten sie nach Einreichung unserer Klage fast immer einen überwiegenden Teil. Man könnte hier meinen, diese Versicherungen haben abgewartet, ob sich der Versicherte wirklich wehrt und ob er zur Not auch bereit ist, zu klagen. Vermutlich gibt es aber natürlich keine internen Vorgaben bei den Versicherungen, Schadensersatzansprüche bei der Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst einmal kategorisch abzulehnen, ganz gleich, ob die Ansprüche der Versicherten berechtigt erscheinen.

Versicherungsrecht Kiel / Versicherungsrecht Hamburg

Unsere Kanzlei bearbeitet regelmäßig im Versicherungsrecht in Kiel und in Hamburg Versicherungsfälle. Das Versicherungsrecht ist einer unserer wesentlichen Tätigungsbereiche. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Erfolge für unsere Mandanten im Bereich des Versicherungsrechts. Einige unserer Erfolge im Versicherungsrecht haben wir für Sie bereits zusammengefasst.
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