Kanzlei SHB
Scheidung
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Online Scheidung mit der Kanzlei SHB
Wir setzen uns 100%ig für Ihre günstige Online-Scheidung ein:
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Wir machen Ihnen zunächst ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für Ihre Scheidungskosten. Wenn Sie uns beauftragen möchten, füllen Sie nur die Scheidungsdaten online aus und unterschreiben sogar online unsere Scheidungsvollmacht.
Warum Sie die Kanzlei SHB für Ihr Scheidungsverfahren beauftragen sollten:
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Wir können in vielen Scheidungsverfahren die Scheidungskosten deutlich reduzieren!
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Die Scheidung kann auch vollständig kostenlos für Sie sein, wenn sie Verfahrenskostenhilfe erhalten.
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Mit einem Verfahrenskostenhilfeantrag können wir die Scheidung kostenlos für Sie einreichen!
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Beantragen wir das Scheidungsverfahren, beraten wir Sie kostenlos in allen anderen familienrechtlichen Fragen!
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Wir können das Scheidungsverfahren für Sie zeitlich sehr beschleunigen!
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Wir sind seit über 15 Jahren im Familienrecht tätig und in diesem Gebiet besonders spezialisiert!
Ein Auszug unsere Erfolge im Scheidungrecht:
Viele Mandanten möchten möglichst schnell geschieden werden. Natürlich ist eine schnelle Scheidung nur möglich, wenn alle Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens vorliegen, insbesondere die Auskünfte zu Versorgungsausgleich. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen zum Scheidungsverfahren schnellstmöglich bei Gericht einzureichen. So kann das Scheidungsverfahren besonders schnell durchgeführt werden. Eine Scheidung ist sogar innerhalb weniger Monate möglich.
Unsere Mandantin wandte sich an uns, weil Sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und keine Einigung bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlungen für sie selbst und die gemeinsamen Kinder fanden. Der Einigung stand die Frage einer Veräußerung des Hauses im Wege. Unsere Mandantin wollte einem Verkauf grundsätzlich zustimmen, allerdings war für sie eine faire Aufteilung des Verkaufserlöses des Hauses Bedingung für ihre Zustimmung zur Veräußerung. Damit hing letztlich jegliche Einigung von der Vermögensaufteilung ab. Wir machten unserer Mandantin den Vorschlag für eine faire Aufteilung und versuchten dabei die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten gleichtermaßen zu berücksichtigen. Unsere Mandantin war mit dem Vorschlag zur Aufteilung einverstanden, so dass sie diesen Vorschlag dem Ehemann überreichte. Dieser wollte sich eigentlich einen eigenen Anwalt nehmen, fand aber die Lösung seinerseits so fair, dass er bereit war, direkt eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu unterzeichnen. In dieser wurde dann auch gleich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts und die Dauer der Unterhaltszahlung für die Ehefrau festgehalten. Anschließend konnte die Scheidung unproblematisch vor dem Familiengericht durchgeführt werden, da kein weitere Streit mehr zwischen den Ehegatten bestand. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist häufig das beste Mittel, um Streit zwischen den Eheleuten auf Dauer, für beide Seiten rechtssicher und kostengünstig zu befrieden.
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Scheidungsanwalt Kiel / Scheidungsanwältin Kiel
Ein versierter Scheidunganwalt bzw. eine versierte Scheidungsanwältin in Kiel, Hamburg und Schleswigholstein kann Ihnen helfen Ihre übrigen familienrechtlichen Probleme zu lösen. Es ist wichtig, einen Scheidungsanwalt Ihres Vertrauens zu wählen, wobei die Eheleute, wenn sie sich nicht streiten, auch einen gemeinsamen Anwalt wählen können, wobei dieser Anwalt immer nu einen Ehegatten vertreten kann, den anderen Ehegatten nicht. Dabei können Sie auf die Erfahrungen der Kanzlei SHB vertrauen, in der Ihnen immer ein Fachanwalt zur Seite steht, um alle Ihre offenen rechtlichen Fragen zu beantworten.
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Angebot der Kanzlei SHB
Unsere Anwälte im Dezernat Familienrecht:
Rechtsanwältin Petersen
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Rechtsanwalt Petersen
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Einvernehmliche Scheidung
Das Trennungsjahr beginnt nach dem bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel in dem Moment zu laufen, in dem ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus auszieht und damit die eheliche Lebensgemeinschaft beendet. Es ist aber auch möglich, sich innerhalb der gemeinsamen Wohnung zu trennen und so das Trennungsjahr zum Ablauf bringen. Die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung wird neben einigen anderen wichtigen Voraussetzungen allerdings vom zuständigen Familiengericht nur anerkannt, wenn Sie sich insbesondere wirtschaftlich getrennt haben, also eine getrennte wirtschaftliche Lebensführung haben mit getrennten Konten. Die weiteren Voraussetzungen sind in der Regel für das Gericht nicht von so entscheidender Bedeutung. Allerdings sollte zwischen den Ehegatten hinsichtlich der Trennung und dem Trennungszeitpunkt Einigkeit bei Einreichung des Antrags auf Ehescheidung bestehen. Es ist allerdings nicht notwendig, dass das Trennungsjahr beim Einreichen des Scheidungsantrags schon abgelaufen ist. Wichtig ist nur, dass am Tag des Scheidungstermins das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Scheidungsantrag kann aber bereits circa 3 bis 4 Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, da der Scheidungstermin in der Regel nicht eher als nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreichen des Scheidungsantrags angesetzt wird. Wir reichen den Antrag in der Regel frühestens 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs ein.
Wir haben zudem große Erfahrung im Bereich der Konfliktlösung während der Trennung und können dadurch bereits im Vorfeld der Scheidung für unsere Mandanten immer wieder sehr zufriedenstellende Lösungen erarbeiten, die auch vom Partner angenommen werden können. So können wir häufig für unserer Mandanten Zeit, Nerven und Geld für ein Gerichtsverfahren sparen. Gerade gerichtliche Unterhaltsverfahren und Verfahren über den Zugewinnausgleich können sehr kostenspielig werden. Hier ist eine Einigung im außergerichtlichen Verfahren überaus sinnvoll. Mit Hilfe der Erfahrung von Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Petersen gelingen uns häufig einvernehmliche Regelungen, wo die Eheleute diese selbst kaum für möglich gehalten haben.
Streitige Scheidung
Scheidungsfolgenvereinbarung
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Kosten einer Scheidung
Grundsätzlich richten sich die Kosten für einen Rechtsanwalt sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich nach dem so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richten sich in der Regel sowohl die Gebühren des Anwalts wie auch die Gebühren, die an das Gericht zu zahlen sind, nach dem so genannten Streitwert der Angelegenheit.
Verfahrenskostenhilfe
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Ratenzahlung
Kostenberechnung der eigenen Scheidungskosten
Streitwert | Gerichtskosten | Anwaltsgebühren | Gesamtkosten | |||
Verfahrens- und Terminsgebühr | = | inkl. MwSt. | = Gerichtskosten + Anwaltskosten | |||
500 € | 105,00 € | 54,00 € | 58,50 € | 112,50 € | 133,87 € | 238,87 € |
1.000 € | 159,00 € | 96,00 € | 104,00 € | 200,00 € | 238,00 € | 397,00 € |
1.500 € | 213,00 € | 138,00 € | 149,50 € | 287,50 € | 342,12 € | 555,12 € |
2.000 € | 267,00 € | 180,00 € | 195,00 € | 375,00 € | 446,25 € | 713,25 € |
3.000 € | 324,00 € | 241,20 € | 261,30 € | 502,50 € | 597,97 € | 921,97 € |
4.000 € | 381,00 € | 302,40 € | 327,60 € | 630,00 € | 749,70 € | 1.130,70 € |
5.000 € | 438,00 € | 363,60 € | 393,90 € | 757,50 € | 901,42 € | 1.339,42 € |
6.000 € | 495,00 € | 424,80 € | 460,20 € | 885,00 € | 1.053,15 € | 1.548,15 € |
7.000 € | 552,00 € | 486,00 € | 526,50 € | 1012,50 € | 1.204,87 € | 1.756,87 € |
8.000 € | 609,00 € | 547,20 € | 592,80 € | 1140,00 € | 1.356,60 € | 1.965,60 € |
9.000 € | 666,00 € | 608,40 € | 659,10 € | 1267,50 € | 1.508,32 € | 2.174,32 € |
10.000 € | 723,00 € | 669,60 € | 725,40 € | 1395,00 € | 1.660,05 € | 2.383,05 € |
13.000 € | 801,00 € | 724,80 € | 785,20 € | 1510,00 € | 1.796,90 € | 2.597,90 € |
16.000 € | 879,00 € | 780,00 € | 845,00 € | 1625,00 € | 1.933,75 € | 2.812,75 € |
19.000 € | 957,00 € | 835,20 € | 904,80 € | 1740,00 € | 2.070,60 € | 3.027,60 € |
22.000 € | 1.035,00 € | 890,40 € | 964,60 € | 1855,00 € | 2.207,45 € | 3.242,45 € |
25.000 € | 1.113,00 € | 945,60 € | 1.024,40 € | 1970,00 € | 2.344,30 € | 3.457,30 € |
Online-Scheidung in Kiel
Folgende Angaben und Dokumente benötigen wir:
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volle Namen der Eheleute, wenn vorhanden, der Kinder, sowie Geburtsdaten
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Adressen der Eheleute sowie Telefonnummer (Handy) des Antragstellers
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Datum der Heirat und Standesamt
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Kopie der Heiratsurkunde
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Datum der Trennung (wie ist diese erfolgt, durch Auszug eines Partners oder durch Trennung innerhalb der Wohnung)
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wenn Kinder vorhanden sind, ist der Umgang geregelt, wird freiwillig Unterhalt gezahlt
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Nettoeinkommen der Eheleute (ist notwendig für das Gericht, um die gerichtlichen Verfahrenskosten zu errechnen)
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sind familiengerichtlichen Verfahren anhängig, wie z.B. Unterhalt oder Sorgerecht
Sie können uns die Unterlagen gerne per E-Mail zusenden. Wir würden Sie im ersten Schritt kontaktieren und Ihnen die Kosten der Scheidung mitteilen. Wenn Sie mit diesen einverstanden sind (eine Ratenzahlung ist jederzeit möglich) würden wir Ihnen eine Vollmacht zusenden und den Scheidungsantrag im Entwurf fertigen. Wenn Sie diesen Entwurf freigegeben haben, wird der Scheidungsantrag eingereicht. Das Familiengericht bestätigt den Eingang und versendet an beide Eheleute die Formulare zur Auskunft über den Versorgungsausgleich. In der Regel dauert das Scheidungsverfahren nach Einreichung des Antrags circa 6 bis 12 Monate.
Senden Sie uns die Dokumente einfach an die unten stehende E-Mail-Adresse mit dem Betreff "Anfrage zur Scheidung". Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.