Wir machen Ihnen zunächst ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für Ihre Scheidungskosten. Wenn Sie uns beauftragen möchten, füllen Sie nur die Scheidungsdaten online aus und unterschreiben sogar online unsere Scheidungsvollmacht.
Viele Mandanten möchten möglichst schnell geschieden werden. Natürlich ist eine schnelle Scheidung nur möglich, wenn alle Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens vorliegen, insbesondere die Auskünfte zu Versorgungsausgleich. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen zum Scheidungsverfahren schnellstmöglich bei Gericht einzureichen. So kann das Scheidungsverfahren besonders schnell durchgeführt werden. Eine Scheidung ist sogar innerhalb weniger Monate möglich.
Unsere Mandantin wandte sich an uns, weil Sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und keine Einigung bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlungen für sie selbst und die gemeinsamen Kinder fanden. Der Einigung stand die Frage einer Veräußerung des Hauses im Wege. Unsere Mandantin wollte einem Verkauf grundsätzlich zustimmen, allerdings war für sie eine faire Aufteilung des Verkaufserlöses des Hauses Bedingung für ihre Zustimmung zur Veräußerung. Damit hing letztlich jegliche Einigung von der Vermögensaufteilung ab. Wir machten unserer Mandantin den Vorschlag für eine faire Aufteilung und versuchten dabei die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten gleichtermaßen zu berücksichtigen. Unsere Mandantin war mit dem Vorschlag zur Aufteilung einverstanden, so dass sie diesen Vorschlag dem Ehemann überreichte. Dieser wollte sich eigentlich einen eigenen Anwalt nehmen, fand aber die Lösung seinerseits so fair, dass er bereit war, direkt eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu unterzeichnen. In dieser wurde dann auch gleich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts und die Dauer der Unterhaltszahlung für die Ehefrau festgehalten. Anschließend konnte die Scheidung unproblematisch vor dem Familiengericht durchgeführt werden, da kein weitere Streit mehr zwischen den Ehegatten bestand. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist häufig das beste Mittel, um Streit zwischen den Eheleuten auf Dauer, für beide Seiten rechtssicher und kostengünstig zu befrieden.
Ein versierter Scheidunganwalt bzw. eine versierte Scheidungsanwältin in Kiel, Hamburg und Schleswigholstein kann Ihnen helfen Ihre übrigen familienrechtlichen Probleme zu lösen. Es ist wichtig, einen Scheidungsanwalt Ihres Vertrauens zu wählen, wobei die Eheleute, wenn sie sich nicht streiten, auch einen gemeinsamen Anwalt wählen können, wobei dieser Anwalt immer nu einen Ehegatten vertreten kann, den anderen Ehegatten nicht. Dabei können Sie auf die Erfahrungen der Kanzlei SHB vertrauen, in der Ihnen immer ein Fachanwalt zur Seite steht, um alle Ihre offenen rechtlichen Fragen zu beantworten.
Kostenberechnung der eigenen Scheidungskosten
Streitwert | Gerichtskosten | Anwaltsgebühren | Gesamtkosten | |||
Verfahrens- und Terminsgebühr | = | inkl. MwSt. | = Gerichtskosten + Anwaltskosten | |||
500 € | 105,00 € | 54,00 € | 58,50 € | 112,50 € | 133,87 € | 238,87 € |
1.000 € | 159,00 € | 96,00 € | 104,00 € | 200,00 € | 238,00 € | 397,00 € |
1.500 € | 213,00 € | 138,00 € | 149,50 € | 287,50 € | 342,12 € | 555,12 € |
2.000 € | 267,00 € | 180,00 € | 195,00 € | 375,00 € | 446,25 € | 713,25 € |
3.000 € | 324,00 € | 241,20 € | 261,30 € | 502,50 € | 597,97 € | 921,97 € |
4.000 € | 381,00 € | 302,40 € | 327,60 € | 630,00 € | 749,70 € | 1.130,70 € |
5.000 € | 438,00 € | 363,60 € | 393,90 € | 757,50 € | 901,42 € | 1.339,42 € |
6.000 € | 495,00 € | 424,80 € | 460,20 € | 885,00 € | 1.053,15 € | 1.548,15 € |
7.000 € | 552,00 € | 486,00 € | 526,50 € | 1012,50 € | 1.204,87 € | 1.756,87 € |
8.000 € | 609,00 € | 547,20 € | 592,80 € | 1140,00 € | 1.356,60 € | 1.965,60 € |
9.000 € | 666,00 € | 608,40 € | 659,10 € | 1267,50 € | 1.508,32 € | 2.174,32 € |
10.000 € | 723,00 € | 669,60 € | 725,40 € | 1395,00 € | 1.660,05 € | 2.383,05 € |
13.000 € | 801,00 € | 724,80 € | 785,20 € | 1510,00 € | 1.796,90 € | 2.597,90 € |
16.000 € | 879,00 € | 780,00 € | 845,00 € | 1625,00 € | 1.933,75 € | 2.812,75 € |
19.000 € | 957,00 € | 835,20 € | 904,80 € | 1740,00 € | 2.070,60 € | 3.027,60 € |
22.000 € | 1.035,00 € | 890,40 € | 964,60 € | 1855,00 € | 2.207,45 € | 3.242,45 € |
25.000 € | 1.113,00 € | 945,60 € | 1.024,40 € | 1970,00 € | 2.344,30 € | 3.457,30 € |
Sie können uns die Unterlagen gerne per E-Mail zusenden. Wir würden Sie im ersten Schritt kontaktieren und Ihnen die Kosten der Scheidung mitteilen. Wenn Sie mit diesen einverstanden sind (eine Ratenzahlung ist jederzeit möglich) würden wir Ihnen eine Vollmacht zusenden und den Scheidungsantrag im Entwurf fertigen. Wenn Sie diesen Entwurf freigegeben haben, wird der Scheidungsantrag eingereicht. Das Familiengericht bestätigt den Eingang und versendet an beide Eheleute die Formulare zur Auskunft über den Versorgungsausgleich. In der Regel dauert das Scheidungsverfahren nach Einreichung des Antrags circa 6 bis 12 Monate.
Senden Sie uns die Dokumente einfach an die unten stehende E-Mail-Adresse mit dem Betreff "Anfrage zur Scheidung". Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kielline 84
24105 Kiel
Ruf: 0431 8009380
Fax: 0431 80093818
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