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bundesweite_schadensregulierung_faelle-114d066a Fachanwalt / Anwalt Familienrecht Kiel | Kanzlei SHB
Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Fachanwalt / Anwalt für Familienrecht in Kiel

Das Familienrecht, insbesondere Verfahren zur Scheidung, zum Unterhalt, zum Umgangsrecht  und zum Sorgerecht, sind Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei SHB. Dabei vertreten wir seit über 15 Jahren die Interessen unserer Mandanten in allen Angelegenheiten im Familienrecht sowohl außergerichtlich als auch vor allen Familiengerichten und dies sogar bundesweit.

Wenn Sie einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin im Familienrecht suchen, sind Sie in der Kanzlei SHB richtig aufgehoben. Entscheidend ist im Familienrecht immer, zunächst einmal zu prüfen, welche Erfolgsaussichten es gibt, welche Schritte man einleiten sollte und welche Kosten dabei entstehen können. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Warum Sie uns im Familienrecht bzw. Ihrer Scheidung einschalten sollten:

  • Eine erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten ist garantiert kostenlos!
  • Wir können Ihnen helfen, im Scheidungsverfahren die Scheidungskosten deutlich zu reduzieren!
  • Verfahrenskostenhilfe: Mit dieser wird ein gerichtliches Verfahren quasi kostenlos!
  • Scheidungsverfahren: Wir beraten Sie kostenlos bei allen Ihren weiteren Fragen!
  • Wir sind seit über 15 Jahren spezialisiert auf Familienrecht.

Ein Auszug unsere Erfolge im Familienrecht:

Umgangsregelung: Familiengericht Plön gibt uns Recht - Az 52 F 479/17

zum Sachverhalt:
Unsere Mandanschaft wollte gerne eine Umgangsregelung festgelegt haben, da der Umgang nur unregelmäßig stattfand.

unsere Regulierung:
Nachdem außergerichtlich keine Einsicht bei dem anderen Elternteil bestand, mussten wir einen Antrag beim Familiengericht Plön auf Festlegung einer Umgangsregelung stellen. Dieser wurde vollumfänglich vom Familiengericht bestätigt. Inzwischen klappt der Umgang aufgrund dieser eindeutigen Regelung zwischen den Eltern einwandfrei und ist dadurch auch deutlich weniger belastet.

einvernehmliche Scheidung: innerhalb von 4 Monaten - Familiengericht Kiel Az. 58 F 148/17
zum Sachverhalt:Unsere Mandanten hatten bereits alles geregelt. Es ging ihnen nur noch darum, möglichst schnell, unkompliziert und möglichst kostengünstig geschieden zu werden.

unsere RegulierungWir haben unseren Mandanten geholfen, diese Ziele umzusetzen. Durch unsere Beratung, war es gelungen, die geringsmöglichen Scheidungskosten zu verursachen und eine schnelle und unkomplizierte Scheidung durchzuführen. Nach Einlegung des Scheidungsantrags war sogar mit Durchführung des Versorgungsausgleichs nur ein Zeitraum von 4 Monaten vergangen.
Scheidungsfolgenvereinbarung: einvernehmliche Scheidung wird möglich - Familiengericht Rendsburg Az 30 F 151/17
zum Sachverhalt: Unsere Mandantschaft wünschte sich eine möglichst unkomplizierte Scheidung. Dennoch waren einige Dinge noch nicht geklärt. Insbesondere die Vermögensaufteilung und die Unterhaltszahlung bereitete Sorgen. Beide Eheleute wünschten sich eine einvernehmliche, verbindliche Regelung, bevor sie geschieden würden.

unsere Regulierung: Wir schlugen unserer Mandantschaft eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor, in der alle offenen Punkte verbindlich geregelt werden könnten. Nachdem die Eckpunkt der Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt waren, konnte die Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden, so dass der Scheidung keine offenen Punkte mehr im Wege standen.
Sorgerechtsregelung: Familiengericht Kiel gibt uns Recht - Az 53 F 234/17
zum Sachverhalt: Unsere Mandantschaft bedurfte einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts zur ärztlichen Behandlung des gemeinsamen Sohnes. Der andere Elternteil war nicht in der Lage, sich um die Belange des Sohnes angemessen zu kümmern. Auch bei naheliegenden und leicht nachvollziehbaren Entscheidungen wurde eine Zustimmung blockiert, so auch bei einer ärztlich dringend notwendigen Behandlung.

unsere Regulierung: Nachdem eine außergerichtliche Entscheidung nicht möglich war, beantragten wir eine Eilentscheidung durch das Familiengericht Kiel. Dieses gab uns letztlich nach Anhörung des Verfahrensbeistandes des Kindes sowie des Jugendamtes Recht und übertrug das Sorgerecht zur ärztlichen Behandlung des Sohnes. Wenn in Familiensachen Eilentscheidungen notwendig sind, kann man mit entsprechenden Anträgen beim zuständigen Familiengericht auch schnelle Entscheidungen erwirken.

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kostenlose telefonische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten im Familienrecht bzw. bei Ihrer Scheidung

Unsere Fachanwälte / Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass es unseren Mandanten im Familienrecht bzw. bei Ihrer Scheidung häufig zunächst einmal darum geht, ein Gefühl für die "Fahrtrichtung" zu bekommen, ganz gleich, ob nun Fragen des Kindesunterhalts, des Trennungsunterhalts, des Kindesumgangs, des Sorgerechts oder des Vermögensausgleichs also des Zugewinnausgleichs im Vordergrund stehen oder rein praktische Fragen im Rahmen der Trennung zu klären sind, z.B. worauf man bei einer frischen Trennung achten sollte. Nicht selten sind diese Fragen mit viel Emotionen verbunden und hindern die Beteiligten an einer klaren und einfachen, aber dringend notwendigen, Regelung. Als Anwalt bzw. Fachanwältin im Familienrecht sind wir seit vielen Jahren erfolgreich für unsere Mandanten im Familienrecht tätig. Sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich und bei einstweiligen Anordnungen und dies nicht nur in Kiel.

Dabei können unsere Anwälte und Fachanwälte Ihnen gerne eine telefonische Ersteinschätzung (max. 10 Minuten) zu Ihren familienrechtlichen Fragen, Ihrem Fall und zu möglicherweise entstehenden Kosten nach einer Trennung geben. Soweit die Beantwortung Ihrer Fragen nicht im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung möglich ist, bieten wir Ihnen eine Erstberatung an, die sowohl telefonisch, als in unseren Kanzleiräumen stattfinden kann. Diese familienrechtliche Erstberatung kostet je nach Umfang der Beratung maximal 226,10 € (190,00 € zzgl. 19% MwSt. von 36,10 €). Dazu würden Sie uns dann auch eine Vollmacht über die Erstberatung im Familienrecht unterschreiben müssen. Nur wenn Sie eine solche Vollmacht unterschrieben haben, würden auch die Kosten für die Erstberatung anfallen. Eine Unterhaltsberatung nach einer Trennung zusammen mit einer Unterhaltsberechnung können wir Ihnen ebenfalls zu einem Pauschalpreis von 226,10 € (190,00 € zzgl. 19% MwSt. von 36,10 €) anbieten (siehe unten). Wenn Sie sich zu einer Erstberatung entschließen.

Viele unserer Mandate im Familienrecht sind aber auch direkt beim Familiengericht anhängig und werden dort verhandelt. Die familienrechtliche Prozesserfahrung unserer Anwälte und Fachanwälte kommt Ihnen dabei zugute. So können wir garantieren, dass Ihre Interessen am besten vertreten werden und dass wir sehr schnell arbeiten, gerade, wenn dies in Ihrem Fall erforderlich ist. Dies ist meist der Fall, wenn Kinder nach der Trennung mit im Spiel sind. Als Anwalt / Rechtsanwalt muss man dann besonderes Einfühlungsvermögen haben. Insbesondere, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Denn eine mündliche Verhandlung ist gerade wenn es um ein Kind geht, gerade in diesem Rechtsgebiet als Rechtsanwalt sorgsam zu behandeln. Unsere Fachanwaltskanzlei hat aber viel Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Wir versuchen schnelle vorläufige Regelungen zu erwirken, damit Ihnen schnell geholfen ist. Hier brauchen Sie einen guten Anwalt, der sich im Rechtsgebiet des Familienrechts auskennt und Sie dann in der mündlichen Verhandlung später als Anwalt gut vertreten kann. Hier kann es um die Düsseldorfer Tabelle gehen, eine einstweilige Verfügung, eine einstweiliege Anordnung, den vorläufigen Rechtsschutz, die sofortige Beschwerde oder eine vorläufige Maßnahme. Wir heißen Sie in unserer Kanzlei willkommen und werden für Sie oder auch Ihr Kind eine gute Lösung finden.

Kosten im Familienrecht

Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, wie Sie am besten vorgehen sollen, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt oder welche Alternativen es gibt und welche Kosten dabei entstehen würden. Gerne prüfen wir für Sie vorab, ob Ihnen grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe zustehen würde, so dass Sie für einen Prozess dann nichts zu zahlen hätten.
Alle familienrechtlichen Mandate werden in der Kanzlei SHB von Frau Rechtsanwältin Petersen, Fachanwältin für Familienrecht, oder Herrn Rechtsanwalt Scharnberg bearbeitet. Beide haben jahrelange Erfahrungen in der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate, Frau Petersen ist zudem ausgebildete Mediatorin.
Nutzen Sie einfach unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) im Familienrecht. In einem ersten Gespräch können Sie uns kennenlernen. Wir können zudem häufig bereits im ersten Gespräch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sie entscheiden erst dann, wie Sie am liebsten vorgehen möchten. Außerdem erklären wir Ihnen im ersten Gespräch, welche Kosten auf Sie zukommen können, wie man Kosten sparen kann und ob für Sie die Möglichkeit gegeben wäre, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Zudem können wir Ihnen eine Unterhaltsberechnung nach dem Standard des schleswig-holsteinischen Amtsgerichte mit umfangreichen Erläuterungen in einem Beratungsgespräch bereits für einen Pauschalpreis von 226,10 € (190,00 € zzgl. 19% MwSt. von 36,10 €) anbieten.

Ihr Scheidungsanwalt für Scheidungsrecht in Kiel, Hamburg und Schleswig

Im Familienrecht sind wir besonders als Scheidungsanwalt im Scheidungsrecht in Kiel, Hamburg und Schleswig tätig. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sind häufig nicht nur viele einzelne Fragen des Familienrechts zu klären, die Scheidung selbst kann mitunter sehr teuer sein. Wir zeigen Ihnen gerne Wege auf, hier deutlich kosten zu sparen. Zudem prüfen wir gerne für Sie kostenlos, ob Sie Ihre Scheidung kostenlos erhalten, weil Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Aber auch wenn dies für Sie nicht in Betracht kommt, weil Sie dafür zu viel verdienen, können wir Ihre Scheidungskosten deutlich reduzieren und Ihnen zudem Kosten sparen. Wie hoch die Scheidungskosten grundsätzlich wären, können Sie hier unter dem Menüpunkt "Scheidung" nachlesen.

Ihr Anwalt für Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht in Kiel, Hamburg und Schleswig

Wir sind natürlich auch in allen familienrechtlichen Verfahren für unsere Mandanten tätig, insbesondere im Umgangsrecht, im Sorgerecht oder Unterhaltsrecht. Aber auch wenn es um einen Stalkingantrag, um eine Eilentscheidung des Gerichts im Rahmen einer einstweiligen Anordnung oder um ein Berufungsverfahren geht, helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung. Sprechen Sie uns einfach an.

Umgangsrecht

Gerade das Umgangsrecht ist häufig Thema bei frischen Trennungen, aber nicht selten auch noch Monate oder Jahre danach. Grundsätzlich sollen die Eltern gemeinsam und einvernehmlich bestimmen, wie, wo, wann und mit wem die Kinder Umgang mit dem einen oder dem anderen Elternteil haben. Nicht selten funktionieren aber getroffene Absprachen dann doch nicht und der Umgang findet nur eingeschränkt oder gar nicht statt. Hier hilft häufig eine Entscheidung des Familiengerichts, welches dann relativ genau bestimmt, wie der Umgang genau stattfinden soll. Gerne helfen wir Ihnen, hier eine familiengerichtliche Regelung zu treffen.

Sorgerecht

Viele unserer Mandanten benötigen gerade beim Sorgerecht Hilfe. Entscheidungen zum Sorgerecht können ausschließlich vom Familiengericht gefällt werden. Die Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil ist aus bestimmten Gründen möglich. Aber auch die Rückübertragung ist unter bestimmten Umständen vom Familiengericht auszusprechen. Sorgerechtsentscheidungen ergehen in der Regel dann durch das Familiengericht, wenn diese Entscheidungen zum Wohl des Kindes notwendig sind. Sprechen Sie uns einfach an.

Unterhaltsrecht

In welcher Höhe ist Unterhalt zu zahlen? Diese Frage beschäftigt viele, die von einer Trennung betroffen sind und die darüber nachdenken, wie sie ihr zukünftiges Leben einrichten müssen. Für denjenigen, der Unterhalt schuldet, ist die Frage nach der Höhe der Unterhaltszahlung wichtig, um sich für die Zukunft auf die eigenen Unterhaltszahlungen einrichten zu können. Für denjenigen, der für sich selbst oder auch für die eigenen Kinder Unterhalt beanspruchen kann, ist die Frage nach der Höhe des Unterhalts natürlich ebenso wichtig, denn auch er muss sich mit diesen Unterhaltszahlungen für die Zukunft einrichten und seinen Lebensunterhalt mit diesem Unterhalt und eventuell eigenem Verdienst bestreiten.Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Frau Petersen sowie auch Herr Rechtsanwalt Scharnberg haben hier seit vielen Jahren Erfahrung in der Beratung und in der Regelung von Unterhaltszahlungen. Wir können Ihnen hier eine günstige Unterhaltsberechnung verbunden mit einem Beratungstermin anbieten. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung auch im Unterhaltsrecht.

unsere Erfolge im Familienrecht

Lesen Sie hier über unsere Erfolge im Familienrecht.

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Rechtsanwältin Petersen

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Die Kanzlei SHB in Kiel ist im Familienrecht eine der führenden Kanzleien. Lesen Sie regelmäßig über unsere Erfolge im Familienrecht hier unter "Erfolge Familienrecht". Wir vertreten unsere Mandanten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Kiel im Familienrecht.