Unsere Fachanwälte / Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass es unseren Mandanten im Familienrecht bzw. bei Ihrer Scheidung häufig zunächst einmal darum geht, ein Gefühl für die "Fahrtrichtung" zu bekommen, ganz gleich, ob nun Fragen des Kindesunterhalts, des Trennungsunterhalts, des Kindesumgangs, des Sorgerechts oder des Vermögensausgleichs also des Zugewinnausgleichs im Vordergrund stehen oder rein praktische Fragen im Rahmen der Trennung zu klären sind, z.B. worauf man bei einer frischen Trennung achten sollte. Nicht selten sind diese Fragen mit viel Emotionen verbunden und hindern die Beteiligten an einer klaren und einfachen, aber dringend notwendigen, Regelung. Als Anwalt bzw. Fachanwältin im Familienrecht sind wir seit vielen Jahren erfolgreich für unsere Mandanten im Familienrecht tätig. Sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich und bei einstweiligen Anordnungen und dies nicht nur in Kiel.
Dabei können unsere Anwälte und Fachanwälte Ihnen gerne eine telefonische Ersteinschätzung (max. 10 Minuten) zu Ihren familienrechtlichen Fragen, Ihrem Fall und zu möglicherweise entstehenden Kosten nach einer Trennung geben. Soweit die Beantwortung Ihrer Fragen nicht im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung möglich ist, bieten wir Ihnen eine Erstberatung an, die sowohl telefonisch, als in unseren Kanzleiräumen stattfinden kann. Diese familienrechtliche Erstberatung kostet je nach Umfang der Beratung maximal 226,10 € (190,00 € zzgl. 19% MwSt. von 36,10 €). Dazu würden Sie uns dann auch eine Vollmacht über die Erstberatung im Familienrecht unterschreiben müssen. Nur wenn Sie eine solche Vollmacht unterschrieben haben, würden auch die Kosten für die Erstberatung anfallen. Eine Unterhaltsberatung nach einer Trennung zusammen mit einer Unterhaltsberechnung können wir Ihnen ebenfalls zu einem Pauschalpreis von 226,10 € (190,00 € zzgl. 19% MwSt. von 36,10 €) anbieten (siehe unten). Wenn Sie sich zu einer Erstberatung entschließen.
Viele unserer Mandate im Familienrecht sind aber auch direkt beim Familiengericht anhängig und werden dort verhandelt. Die familienrechtliche Prozesserfahrung unserer Anwälte und Fachanwälte kommt Ihnen dabei zugute. So können wir garantieren, dass Ihre Interessen am besten vertreten werden und dass wir sehr schnell arbeiten, gerade, wenn dies in Ihrem Fall erforderlich ist. Dies ist meist der Fall, wenn Kinder nach der Trennung mit im Spiel sind. Als Anwalt / Rechtsanwalt muss man dann besonderes Einfühlungsvermögen haben. Insbesondere, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Denn eine mündliche Verhandlung ist gerade wenn es um ein Kind geht, gerade in diesem Rechtsgebiet als Rechtsanwalt sorgsam zu behandeln. Unsere Fachanwaltskanzlei hat aber viel Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Wir versuchen schnelle vorläufige Regelungen zu erwirken, damit Ihnen schnell geholfen ist. Hier brauchen Sie einen guten Anwalt, der sich im Rechtsgebiet des Familienrechts auskennt und Sie dann in der mündlichen Verhandlung später als Anwalt gut vertreten kann. Hier kann es um die Düsseldorfer Tabelle gehen, eine einstweilige Verfügung, eine einstweiliege Anordnung, den vorläufigen Rechtsschutz, die sofortige Beschwerde oder eine vorläufige Maßnahme. Wir heißen Sie in unserer Kanzlei willkommen und werden für Sie oder auch Ihr Kind eine gute Lösung finden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, wie Sie am besten vorgehen sollen, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt oder welche Alternativen es gibt und welche Kosten dabei entstehen würden. Gerne prüfen wir für Sie vorab, ob Ihnen grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe zustehen würde, so dass Sie für einen Prozess dann nichts zu zahlen hätten.
Alle familienrechtlichen Mandate werden in der Kanzlei SHB von Frau Rechtsanwältin Petersen, Fachanwältin für Familienrecht, oder Herrn Rechtsanwalt Scharnberg bearbeitet. Beide haben jahrelange Erfahrungen in der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate, Frau Petersen ist zudem ausgebildete Mediatorin.
Nutzen Sie einfach unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) im Familienrecht. In einem ersten Gespräch können Sie uns kennenlernen. Wir können zudem häufig bereits im ersten Gespräch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sie entscheiden erst dann, wie Sie am liebsten vorgehen möchten. Außerdem erklären wir Ihnen im ersten Gespräch, welche Kosten auf Sie zukommen können, wie man Kosten sparen kann und ob für Sie die Möglichkeit gegeben wäre, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Zudem können wir Ihnen eine Unterhaltsberechnung nach dem Standard des schleswig-holsteinischen Amtsgerichte mit umfangreichen Erläuterungen in einem Beratungsgespräch bereits für einen Pauschalpreis von 226,10 € (190,00 € zzgl. 19% MwSt. von 36,10 €) anbieten.