Unser Team
Unsere Anwälte
Rechtsanwalt Scharnberg
Rechtsanwalt Ekkehard Scharnberg ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familienrecht und Gesellschaftsrecht Mandate aus diesen Rechtsgebieten.
Rechtsanwalt Hahn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Rechtskenntnisse in den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts Mandate.
Rechtsanwalt Bergmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und hat in den vergangenen Jahren profunde Kenntnisse im Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts, hier vor allem im Wehrrecht, erworben. Herr Bergmann hat schon während seines Studiums im Verwaltungsrecht einen starken Schwerpunkt gesetzt, den er während seiner anwaltlichen Tätigkeit weiter vertiefte.
Rechtsanwältin Petersen
Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen gepfüfte Mediatorin.
Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch unterstützt das medizinrechtliche Team der Kanzlei SHB mit seinem außergewöhnlichen medizinischem Wissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Mediziner.
Rechtsanwältin Manke
Rechtsanwältin Gesa Manke bearbeitet aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechtes vorwiegend Fälle aus jenem Dezernat. Zugleich bearbeitet Sie Fälle aus dem Sozialrecht, dem Versicherungsrecht und Personenschadenrecht, hier insbesondere bundesweit Hundebisse für geschädigte Mandanten.
Das macht unsere Arbeit besonders aus:
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Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihren Fall
Wenn dies nötig ist, stellen wir sicher, dass Sie wissen, wie die Rechtslage tatsächlich einzuschätzen ist und wie ein Gericht gegebenenfalls entscheiden würde. Nur so hat man eine vernünftige Entscheidungsgrundlage und man kann die nächsten Schritte richtig planen. Und genau diese solide Planung macht später den Erfolg aus. -
Schon während des ersten Beratungsgesprächs geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zu der bei Ihnen bestehenden Rechtslage und zu Ihren Erfolgsaussichten
Wenn Sie unsere telefonische Ersteinschätzung in Anspruch nehmen, so ist diese Einschätzung für Sie kostenlos. -
Wir klären Sie natürlich über alle Kosten auf, die in Rahmen unserer Beauftragung entstehen können
So gehen Sie kein Kostenrisiko ein und müssen nicht Kosten befürchten, über die Sie vorher nicht informiert wurden. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und grundsätzlich selbst zahlen müsste, sich einene Anwalt aber eigentlich nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit staatliche Beratungshilfe für das außergerichtliche Verfahren oder Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne. Allerdings können wir nicht alle Verfahren auf der Grundlage von staatlicher Beihile für Sie übernehmen. Sprechen Sie uns an, ob wir Ihnen hier helfen können.Wird einem diese nicht gewährt, sind die Kosten für einen Anwalt aber eigentlich doch zu hoch, können Sie bei uns auch das anfallende Anwaltshonorar in Raten zahlen. Sprechen Sie uns einfach an. -
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gerne stellen wir für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage zu Ihren rechtlichen Problemen, wenn Sie uns anschließend beauftragen
Stellt man selbst die Deckungsanfrage bei der eigenen Versicherung, erhält man nicht selten nur deshalb eine Absage, weil man die rechtlichen Probleme nicht richtig einschätzt oder diese nicht ganz richtig beschreibt. Nicht selten wird die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung auch zu Unrecht abgelehnt. Schalten Sie uns kostenlos für Ihre Deckungsanfrage ein, so haben Sie die Gewähr, dass die Deckung nicht fehlerhaft abgelehnt wird. -
Schon während des ersten Beratungsgesprächs geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zu der bei Ihnen bestehenden Rechtslage und zu Ihren Erfolgsaussichten
Wenn Sie unsere telefonische Ersteinschätzung in Anspruch nehmen, so ist diese Einschätzung für Sie kostenlos.