So gehen Sie kein Kostenrisiko ein und müssen nicht Kosten befürchten, über die Sie vorher nicht informiert wurden. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und grundsätzlich selbst zahlen müsste, sich einene Anwalt aber eigentlich nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit staatliche Beratungshilfe für das außergerichtliche Verfahren oder Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne. Allerdings können wir nicht alle Verfahren auf der Grundlage von staatlicher Beihile für Sie übernehmen. Sprechen Sie uns an, ob wir Ihnen hier helfen können.
Wird einem diese nicht gewährt, sind die Kosten für einen Anwalt aber eigentlich doch zu hoch, können Sie bei uns auch das anfallende Anwaltshonorar in Raten zahlen. Sprechen Sie uns einfach an.