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In der Rechtsanwaltskanzlei SHB in Kiel und Schleswig liegt seit Jahren einer unserer Schwerpunkte in der Bearbeitung von Mandaten im Gesellschaftsrecht. Dabei helfen wir etablierten Unternehmen ebenso, wie Unternehmensgründern. Wir prüfen bestehende Gesellschaftsverträge, ändern diese nach Ihren Wünschen ab und erstellen neue Verträge nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir unsere Mandanten im Rahmen einer Erstberatung über Ihre Möglichkeiten auf. Bei unserer Mandatierung rechnen wir die weiteren Kosten nach Honorarvereinbarung ab, wobei wir Ihnen gerne auch ein Pauschalangebot machen. In folgenden Gesellschaftsrechtsformen bieten wir Ihnen Beratung an:

Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
  • Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)

Kapitalgesellschaften:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Mini GmbH bzw. Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sonderformen:

  • Stiftung
  • eingetragener Verein e.V.

Beratervertrag für Unternehmen und Vereine

Dazu bieten wir z.B. einen laufenden Beratervertrag an, mit dessen Hilfe sich ein Unternehmen auf Dauer rechtlichen Beistand unserer Kanzlei sichert. Diese Beraterverträge passen wir individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten an, so dass ein Beratervertrag auch nicht zwingend mit hohen monatlichen Kosten verbunden sein muss. So bieten wir z.B. für Pflegeheime einen eingeschränkten Beratervertrag ab 99,00 EUR monatlich an. Eine Vielzahl von Pflegeheimen nutzt diesen Vertrag, um immer die Möglichkeit zu haben, sich bei uns rechtlichen Beistand einzuholen.