Grundsätzlich errechnen sich die Kosten einer Scheidung nach dem beiderseitigen dreifachen, monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute. Zu diesem Streitwert wird der Streitwert des Versorgungsausgleichsverfahrens hinzugerechnet. Der Mindeststreitwert beträgt hier 1.000,00 EUR.
Ein Beispiel: Beide Eheleute haben ein Nettoeinkommen von 1.500,00 EUR. Der Streitwert des Scheidungsverfahrens beträgt dann 9.000,00 EUR (2x 1.500,00 x3). Mit dem Wert des Versorungsausgleichsverfahrens beträgt der Gesamtstreitwert 10.000,00 EUR. Die Gerichtskosten betragen hier entsprechend der nachstehenden Tabelle 723,00 EUR, die Anwaltskosten für 1 Anwalt 2.383,05 €:
(In der nachfolgenden Tabelle sind noch unberücksichtigt eventuell anfallende Fahrkosten des Anwalts und die Auslagenpauschale von 20,00 EUR)