Um zu ermitteln, wie hoch Ihr Schmerzensgeldanspruch ist, muss Ihr Verletzungsbild mit dem anderer Opfer abgestimmt werden, die bereits Gerichtsurteile erwirkt haben. Dann wird geschaut, wieviel die anderen Gerichte bei vergleichbaren Verletzungen ausgeurteilt haben. Durch diesen Vergleich erhalten Sie einen Richtwert für die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes.
Sie sind am Verkehrsunfall oder Unfall nicht schuld? Dann entstehen Ihnen durch unsere Beauftragung keinerlei Kosten! Da die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldanspruchs regelmäßig sehr schwierig und dem juristischen Laien kaum möglich ist, enthält Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld zugleich den Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Rechtsanwaltes, den Sie mit der Geltendmachung beauftragen. In diesem Fall raten wir Ihnen dringend, sich anwaltlichen Rat zu holen. Dann können Sie sicher sein, dass auch sämtliche Ansprüche in der richtigen Höhe berücksichtigt werden. Unser Rat: Rufen Sie uns in einem solchen Fall umgehend an, damit wir Ihnen sofort sagen können, wie Sie Ihre Ansprüche am sichersten wahren!