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Gebühren

Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts können verschiedene Gebühren entstehen. Alle Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oftmals entstehen jedoch auch gar keine Gebühren, weil die Gegenseite gesetzlich verpflichtet ist, im Rahmen der Schadensregulierung auch die bei Ihnen entstehenden Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. 

Auch ist es eventuell möglich im Rahmen von gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Dies hängt von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Gerne prüfen wir für Sie kostenlos, ob Sie grundsätzlich einen solchen Antrag bei Gericht stellen könnten.

Ersteinschätzung

Eine telefonische Ersteinschätzung (max. 10 Min.) ist bei uns immer kostenlos. Was früher nicht möglich war, stellt nun nach neuester Rechtsprechung des Anwaltsgerichts München im Einklang mit der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein kein Problem mehr dar. Im Rahmen von § 34 RVG ist es uns möglich, auf unsere Gebühren zu verzichten. Dies tun wir, um Ihnen die Chance zu geben, im Rahmen einer summarischen Prüfung Ihre Erfolgsaussichten professionell einschätzen zu lassen. So können Sie bei uns kostenfrei eine telefonische Ersteinschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts erhalten.

Erstberatung

Sollten Sie ein rechtliches Problem oder eine rechtliche Frage haben, schlagen wir vor, dies im Rahmen eines persönlichen Termins in unseren Kanzleiräumen oder in einem ausführlichen Telefonat zu erörtern. Unsere Rechtsanwaltsgebühren reichen bei einer Erstberatung von 60,00 EUR bis 190,00 EUR je nach Umfang der Angelegenheit zuzüglich einer Post- und Telekommunikationspauschale sowie MwSt..

außergerichtliche Vertretung

Wenn wir Sie außergerichtlich vertreten sollen, weil Ihre sämtlichen vorherigen Versuche einer Einigung gescheitert sind, klären wir Sie selbstverständlich im Vorwege umfassend über unsere Gebühren auf.
Dabei richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach der Höhe des sog. Gegenstandswertes. Dies ist einfach gesprochen in den meisten Fällen die Höhe Ihrer Forderung. Daraufhin wird je nach Umfang und rechtlicher Schwierigkeit der Sache eine Gebühr durch den Anwalt ermittelt. Die Regelgebühr beträgt demnach eine 1,3 Gebühr.

gerichtliche Vertretung

Wenn Sie sich gerichtlich vertreten lassen möchten, kommt zu der außergerichtlichen Gebühr noch eine 1,3 Verfahrensgebühr und bei Wahrnehmung eines Gerichtstermins eine 1,2 Terminsgebühr hinzu. Die Höhe richtet sich weiterhin nach dem Streitwert.