Wir helfen Ihnen, Geld zu sparen, indem wir alles tun, um die Gerichtskosten und die Anwaltskosten so gering wie möglich zu halten. Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten errechnen sich nach dem so genannten Streitwert der Scheidung. Dieser ergibt sich aus dem addierten Nettogehalt der Eheleute mal drei Monate. Wie sich der Wert genau errechnen, können Sie hier lesen.
Wir tun alles, damit der Streitwert vom Gericht möglichst gering angesetzt wird und Sie damit möglichst geringe Kosten haben! Sprechen Sie uns an, wie wir Ihre Scheidung so kostengünstig wie möglich gestalten können.