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bundesweite Schadensregulierung, häufig kostenlos!

bundesweite_schadensregulierung_faelle-114d066a Verkehrsrecht Fachanwalt Anwalt | Kanzlei SHB
Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht / Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

bundesweite kostenlose Ersteinschätzung!

Sie wollen erst einmal einen kurzen Rat haben? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie genau vorgehen sollen? Die Versicherung zahlt nicht? Sie haben Probleme wegen eines Bußgeldbescheides? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns kurz an! Unter unserer kostenlosen bundesweiten Rufnummer 0800 3200100 erhalten Sie sofort Hilfe. Sie können direkt mit einer im Verkehrsrecht erfahrenen Mitarbeiterin oder direkt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sprechen. In beiden Fällen ist die Beratung garantiert kostenlos!

Über 2000 Mandanten werden von uns jährlich bundesweit erfolgreich vertreten. Dabei wickeln sind wir als Kanzlei besonders auf die Abwicklung von Personenschäden und Sachschäden spezialisiert. Dies betrifft nicht nur die Geltendmachung eines angemessenen Schmerzensgeldes, sondern auch alle weiteren Schadenspositionen, insbesondere Verdienstschaden und Haushaltsführungsschaden, sowie Abfindungsvergleiche mit der Versicherung. Vertrauen auch Sie auf unsere besondere Expertise in der Schadensregulierung!

Warum Sie die Kanzlei SHB im Verkehrsrecht einschalten sollten:

  • seit 15 Jahren bundesweite Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
  • Einschaltung für Unschuldige garantiert kostenlos!
  • Regulierung sämtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz, etc.)
  • komplette Regulierung: kein Ärger mit der Versicherung!
  • Sofort-Hilfe per Telefon, Online-Anfrage oder Skype!
  • seriöse Kanzlei mit garantiert kostenloser Ersteinschätzung

Kanzlei SHB  - TÜV-zertifiziert

TÜV-Zertifiziert
Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Kanzlei SHB PartG mbB. Mehr Infos anzeigen.

Verkehrsunfall . Was tun?

Ein Erklärvideo unserer bundesweiten Homepage www.schadensregulierung24.de.

kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100

Regulierung Ihres Verkehrsunfalls

Regulierung Ihres Verkehrsunfalls

Sie haben einen Verkehrsunfall mit oder ohne Personenschaden und haben keine Schuld am Unfall? Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt dann die Kosten der Unfallregulierung, so dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie uns einschalten. Lassen Sie kostenlos prüfen, ob unsere Einschaltung Sinn macht oder nicht, also Sie durch unsere Unfallregulierung mehr Geld erhalten!

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Gewährleistung nach KfZ-Kauf

Gewährleistung nach KfZ-Kauf

Nicht selten hat man nach dem Autokauf Probleme mit dem Auto. Sie wollen dann vielleicht Schadensersatz geltend machen bzw. das Auto zurückgeben. Gerne beraten wir Sie kostenlos telefonisch, welche Rechte Sie erfolgreich durchsetzen können und was Ihre besten Möglichkeiten sind.

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Einspruch Bußgeldbescheid

Einspruch Bußgeldbescheid

Lassen Sie hier online von einem unserer Anwälte kostenlos prüfen, ob Sie erfolgreich gegen Ihren Bußgeldbescheid angehen könnten - ohne Kostenrisiko - anschließend entscheiden Sie, ob Sie uns einschalten wollen oder nicht!

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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Sie haben von der Staatsanwaltschaft Post bekommen? Diese wirft Ihnen ein Verkehrsdelikt vor, wie etwa:
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren im Vollrausch (Alkohol oder Drogen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung (z. B. Drängeln oder Ausbremsen)
  • Kennzeichenmissbrauch (Benutzung eines falschen Kennzeichens, Unkenntlichmachung o.ä.)
  • Fahren ohne einen Versicherungsschutz
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.
Gerne geben wir Ihnen kostenlos eine erste, telefonische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und wie Sie am besten vorgehen sollten.

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Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Anwalt

kostenlose Schadensregulierung durch Verkehrsrecht Anwalt statt Schadensregulierung durch Kfz-Werkstatt oder durch gegnerische Versicherung

Es ist wichtig einen guten Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, gerade im Verkehrsrecht. Mit unserem Hauptkanzleistandort in Kiel können wir nicht nur in Kiel sondern auch überregional jede Art von Verkehrsunfall bearbeiten. Als Geschädigter ist man in der Regel gut beraten, einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall zu Rate zu ziehen, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten des eigenen Anwalts übernehmen muss, wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat. Der eigene Verkehrsrechtsanwalt ist daher quasi kostenlos, wenn man den Unfall nicht verursacht hat.
Anwalt Verkehrsrecht
Bei der Unfallregulierung werden wir täglich von Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet eingeschaltet, um die gesamte Schadensregulierung abzuwickeln. Unser Team hilft gerne auch Ihnen! Schnell und häufig sogar kostenlos, wenn man am Unfall keine Schuld hatte.

Rechtsanwalt Hahn ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsanwalt Bergmann, der zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist, und Rechtsanwältin Grote, die zudem Versicherungskauffrau ist, übernehmen gemeinsam mit Rechtsanwalt Hahn, Rechtsanwalt Scharnberg und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Kaatsch die Schadensregulierung der Verkehrsunfälle und Personenschäden, sowie der Bußgeldverfahren, Kaufvertragssachen und Verwaltungsverfahren (z.B. Führerschein etc.) in unserer Rechtsanwaltskanzlei.

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Viele Geschädigte lassen ihren Unfallschaden von der Kfz-Werkstatt regulieren oder quasi von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, statt einen versierten Rechtsanwalt aus einer Verkehrsrechtskanzlei damit zu beauftragen. Leider kommt es dabei aber häufig vor, dass die Haftpflichtversicherungen Ansprüche der Geschädigten unberechtigt kürzen. Auch deshalb ist es ratsam einen erfahrenen Anwalt im Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben. Verzichten Sie also nicht auf Ihr gutes Recht auf einen eigenen Anwalt. Viele Werkstätten arbeiten inzwischen eng mit uns zusammen und lassen sich und ihre Kunden in Verkehrsrechtsangelegenheiten beraten, wenn die Werkstatt nicht mehr weiter weiß oder aber Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden müssen. Vertrauen auch Sie unserer schnellen und kompetenten Hilfe. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung. So erhalten Sie zunächst einen Überblick über Ihre Ansprüche und Ihre Möglichkeiten.

Ihr Team für die bundesweite Schadensregulierung

Kostenlose Vertretung durch Fachanwalt im Verkehrsrecht

Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, steht als Laie der Versicherung gegenüber und muss nun versuchen, seine Ansprüche selbst durchzusetzen. Als Geschädigter denkt man meistens nicht, dass es hier Probleme geben kann, gerade wenn die Schuldfrage eindeutig ist und die gegnerische Haftpflichtversicherung ohnehin regulieren möchte. Warum sollte man deshalb einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten? Die Versicherungen haben  speziell geschulte Schadenssachbearbeiter, die versuchen, die Geschädigten möglichst freundlich durch die Schadensregulierung zu lenken. Das dies allein im Interesse der Versicherung geschieht, leuchtet zwar ein, jedoch erkennt der Geschädigte natürlich nicht, auf welches Geld er an welchen Stellen tatsächlich verzichtet. Wenn Sie allerdings einen versierten Verkehrsrecht Anwalt einschalten, können Sie sicher sein, dass alle Ihre Ansprüche vom Rechtsanwalt auch geltend gemacht werden.

Wenn Sie nicht glauben, dass auch Ihre Ansprüche möglicherweise von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gekürzt werden, lesen Sie zum "Kartell der Kürzer" im Focus Online hier mehr.
Die Gerichte raten übrigens dringend an, sich bei einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Wer keine Schuld am Unfall hat, dem bezahlt die gegnerische Versicherung auch komplett die Kosten für den Anwalt! Dies gehört zum Schadensersatz dazu, wie die allgemeine Kostenpauschale. Wir garantieren Ihnen zudem, dass wir Sie nicht zur Vorkasse bitten, sondern unsere Gebühren ausschließlich bei der Versicherung geltend machen. Ob Sie ggf. eine Mitschuld am Unfall haben, prüfen wir bereits im Vorwege und gerne auch im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Rufen Sie uns unverbindlich an!

Recht auf eigenen Gutachter

Bereits vor dem ersten Kontakt zur Versicherung sollten Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen für die Schadenskalkulation suchen. Wer den Gutachter der Versicherung sein Fahrzeug schätzen lässt, hat bereits einen erheblichen Schaden, den man nicht mehr gutmachen kann. Aus der jahrelangen Erfahrung in der Abwicklung von Unfällen durch unsere Kanzlei können wir feststellen, dass Versicherungsgutachten im Vergleich zu eigenen Gutachten erheblich abfallen und bis zu 1/3 geringere Schadenssummen ausweisen. Zudem wird eine Wertminderung meistens gar nicht erst thematisiert. Auch Gutachter von der DEKRA können wir wegen deren engen Verflechtungen zu Versicherungen nicht empfehlen. Wir bevorzugen Gutachten vom BVSK. Wenn Sie als Unfallgeschädigter hier einen Tipp für einen Gutachter in Ihrer Umgebung brauchen, rufen Sie uns gerne an.

Kürzungen der Versicherung sind an der Tagesordnung

Das sog. Schadensmanagement der Versicherungen wird immer schlimmer. Gutachten und Kostenvoranschläge werden durch sog. Prüfinstitute wie carexpert radikal gekürzt. Dabei geht es teilweise auch um technische Einwände bzgl. der Reparatur nach dem Motto, die Lackierung könne man auch ohne Ausbau bestimmter Teile vornehmen. Es müsse nur ordentlich abgeklebt werden. Positionen wie Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge werden gleich auf null gekürzt. Eine Probefahrt gehört auf einmal nicht mehr zu den Leistungen einer Werkstatt nach der Reparatur. Oder die Reparatur könne schneller durchgeführt werden und dann werden mit solchen Argumenten einfach Arbeitsstunden der Reparaturwerkstatt aus dem Gutachten gestrichen. Riskieren Sie gar nicht erst, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch bei Ihrem Fahrzeugschaden ungerechtfertigte Kürzungen vornimmt. Schalten Sie lieber gleich einen Anwalt ein. Ein Rechtsanwalt der Kanzlei SHB kann dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche so geltend machen können, wie es Ihnen zusteht.

Die Kürzungsfolgen:

  • Sie erhalten nicht den Ihnen zustehenden Schadensersatz.
  • Ihre Werkstatt kann das Fahrzeug nicht umfassend und fachgerecht reparieren.
  • Bei nachträglicher Kürzung werden Sie zwangsläufig von der eigenen Werkstatt zur Kasse gebeten, da die Versicherung im nachhinein die Zahlung teilweise verweigert.
Ein Verkehrsrechtsanwalt der Kanzlei SHB wird dafür sorgen, dass diese Kürzungsfolgen nicht eintreten.

Bußgeldverfahren

Haben Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsverstoß erhalten? Unsere Kanzlei überprüft für Sie, ob sich ein Einspruch lohnt und führt dann das gesamte Verfahren für Sie.

Gerade im Falle eines drohenden Fahrverbotes können wir in den meisten Fällen eine Änderung des Bußgeldbescheides unter Absehen vom Fahrverbot erreichen. So können Sie z.B. verhindern, dass Ihre Arbeitsstelle durch ein Fahrverbot gefährdet wird.

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an.

Verkehrsstrafrecht

Wenn Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten haben, in welchem Ihnen als Beschuldigter ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, sollten Sie Ruhe bewahren. Insbesondere im Verkehrsstrafrecht sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der im Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Häufig lässt sich in diesen Fällen nur mit anwaltlicher Vertretung sicherstellen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Das wichtigste Recht eines Beschuldigten ist immer das Aussageverweigerungsrecht. Dies bedeutet, dass es keine negativen Folgen hat, wenn Sie sich nicht zum Vorwurf äußern. Bei einem Strafverfahren im Verkehrsrecht muss die Staatsanwaltschaft den Vorwurf (ohne Ihre Mithilfe) beweisen. Kann Sie das nicht, muss das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

Daher ist der wichtigste erste Schritt immer die Beauftragung eines Spezialisten. Dieser wird dann zunächst davon abraten, sich gegenüber der Polizei zu äußern und im ersten Schritt die amtliche Ermittlungsakte anfordern, um zu schauen, was die Staatsanwaltschaft für Beweise in der Hand hat.

Nach Erhalt der Akte würdigt dann unser Anwalt den Inhalt der Akte und bespricht mit Ihnen die Taktik und den Inhalt eines möglichen Schreibens. 80 bis 90 % der von uns angenommenen Fälle im Verkehrsrecht führen wir dann zu einer Einstellung des Verfahrens, d.h. es gibt keine Folgen für unsere Mandanten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) gemäß § 142 StGB

Eine der häufigsten Vorwürfe ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB. Hier drohen erhebliche Strafen sowie ein Fahrverbot schon für Ersttäter von 3 Monaten. Wenn Sie auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, melden Sie sich bei uns auch gerne zunächst telefonisch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. In den meisten Fällen können wir beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Einstellung des Verfahrens für Sie erwirken. Rufen Sie uns einfach an.

Fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB

Bei jedem Unfall mit einem Personenschaden muss die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB einleiten. Sollte es sich bei der Verletzung des Unfallgegners nicht um eine sehr geringe Verletzung handeln oder kennen Sie die Schwere der Verletzung nicht, sollten Sie unbedingt unsere professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Es drohen empfindliche Strafen, insbesondere ein Fahrverbot. Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, beachten Sie unbedingt die zweiwöchige Einspruchsfrist. Gerne beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, §§ 315 b, 315c StGB

Sie wurden von einem anderen Autofahrer bedrängt und nun hat dieser gegen Sie eine Anzeige gestellt? Ihnen ist jemand direkt vor das Auto gefahren und nun wird Ihnen zu dichtes Auffahren oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen? Da Sie mit erheblichen Strafen rechnen müssen, inklusive Fahrverbot von mindestens 3 Monaten sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft ist schnell geschrieben. Lassen Sie sich sofort durch uns kostenlos beraten und danach ggf. auch vertreten, um ein Einstellen des Verfahrens durch unsere Anwälte zu erreichen. Wichtig: Äußern Sie sich nicht vorher unberaten bei der Polizei zur Sache! Es gibt keine Verpflichtung. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Rufen Sie uns kurz an, um Ihre Möglichkeiten im Rahmen der kostenlosen Erstberatung einschätzen zu lassen.

Kfz-Gewährleistung / Kaufvertragsrecht

Sie haben ein Fahrzeug vom Händler oder privat gekauft und dies weist nun erhebliche Mängel auf? Fordern Sie den Verkäufer zunächst zur Nachbesserung des Mangels auf. Sollte sich dieser weigern oder die Nachbesserung, d.h. der Reparaturversuch, scheitern, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann haben Sie das Recht, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet zu bekommen. Auch ist eine Wertminderung möglich. Ein weiteres Recht ist das Selbstvornahmerecht, d.h. Reparatur in der eigenen Werkstatt auf Kosten des Verkäufers.In diesem Bereich des Verkehrsrechts ist sehr viel Erfahrung und auch ein hohes Maß an Fachkenntnisse gefordert.

Lassen Sie sich rechtzeitig durch uns kostenlos beraten oder beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100

Deshalb empfehlen wir:

Stellen Sie Waffengleichheit her. Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bei uns durchsetzen. Und dies ist, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet haben, für Sie sogar kostenlos! Setzen Sie Ihre Ansprüche besser vollständig durch! Für weitere Informationen nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung unter: 0800 3200100!
 
Rufen Sie uns an bei Fragen zu Ihrem Unfall, Bußgeld- oder Strafverfahren. Unsere Mitarbeiter können Ihnen sofort und kompetent helfen. Wenn Sie möchten, können Sie auch mit einem Rechtsanwalt sprechen. Ihr Anruf und unsere telefonische Beratung zu Ihren Möglichkeiten ist garantiert kostenlos.
Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert Verkehrsunfälle, Bußgeld- und Strafverfahren jährlich. In Verkehrsunfällen haben wir große Erfahrungen bei der Schadensregulierung sowie der Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen von verletzten Unfallhelfern.

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht

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