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Rechtsanwältin Grote

Rechtsanwältin
Versicherungskauffrau

Rechtsanwaeltin_Grote-76bfc38a Rechtsanwältin Grote
Rechtsanwältin Stefanie Grote bearbeitet aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechtes vorwiegend Fälle aus jenem Dezernat. Da Sie zugleich gelernte Versicherungskauffrau ist, bearbeitet Sie zudem Fälle aus dem Versicherungsrecht und dem Sozialrecht.

Medizin- und Arzthaftungsrecht

Frau Grote setzte bereits während ihrer juristischen Ausbildung den Schwerpunkt auf das Medizin- und Arzthaftungsrecht. Dabei hat Frau Grote sich über die Jahre ein vertieftes Wissen in medizinischen Abläufen erworben, so dass sie in der Lage ist, medizinische Abläufe auf mögliche ärztliche Fehler hin zu prüfen. Bei der anschließenden Durchsetzung der Ansprüche von Patienten, die durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung geschädigt wurden, ist sie zudem aufgrund ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau in der Lage, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten bei der Regulierung gegenüber der Versicherung zu erzielen.
Jene Leidenschaft sowie ihr ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, machen sie dabei zu einer hervorragenden Rechtsanwältin.

Versicherungsrecht

Es ist naheliegend, dass Frau Rechtsanwältin Grote als ausgebildete Versicherungskauffrau auch im Versicherungsrecht für unsere Mandanten Schadensregulierungen vornimmt. Ihre Ausbildung ermöglicht es ihr, sich in die Sachbearbeiter der Versicherung in der jeweiligen Fallkonstellation hineinzudenken und so auch besonders schwierige Schadensregulierungen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für das Unfallversicherungsrecht und das Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht, aber natürlich auch für sämtliche anderen Schadensregulierungen bei der Versicherung.

Sozialrecht

Frau Rechtsanwältin Grote bearbeitet zudem schwerpunktmäßig alle Fallkonstellationen des Sozialrechts. Dies betrifft z.B. die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Krankenkasse wegen von unserem Mandanten beantragter, aber nicht bewilligter ärztlicher oder anderer therapeutischer Behandlungen, nicht im ausreichenden Maße anerkannte Erwerbsminderungsrenten und sämtliche weitere, im Sozialrecht vorkkommende Fallkonstellationen.