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Rechtsanwalt Bergmann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dipl. Jurist
Partner

RA Bergmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und hat in den vergangenen Jahren profunde Kenntnisse im Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts, hier vor allem im Wehrrecht, erworben. Herr Bergmann hat schon während seines Studiums im Verwaltungsrecht einen starken Schwerpunkt gesetzt, den er während seiner anwaltlichen Tätigkeit weiter vertiefte.

Wehrrecht

Herr Bergmann hat sich schon sehr früh für die Belange der Bundeswehrangehörigen eingesetzt, so dass er über die Jahre hinweg tausende Mandate aus dem Bereich des Wehrrechts bearbeitet hat. Daher ist er heute zurecht bei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (ehemals Bundesamt für den Zivildienst) und den Kreiswehrersatzämtern bzw. Karrierecentern der Bundeswehr als Wehrrechtsexperte anerkannt. Herr Bergmann hilft aber nicht nur Zeitsoldaten, Berufssoldaten, freiwillig Wehrdienstleistenden und ehemaligen Soldaten den Dienst zu beenden (ca. 300 Kriegsdienstverweigerungsverfahren pro Jahr) und sich neu zu orientieren, er hilft auch Angehörigen der Bundeswehr, die Leistungsbescheide von der Bundeswehr erhalten haben und bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bundeswehr.