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Ansprüche beim Behandlungsfehler!

Wenn ein Mandant nach einer Operation den Weg zum Rechtsanwalt geht, fällt ihm dieser Schritt in der Regel sehr schwer. Die Behandlung hat nicht den versprochenen Erfolg gebracht oder sogar alles nur noch verschlimmert. Der Patient hat dann vielleicht auch noch starke dauerhafte Schmerzen und verliert langsam das Vertrauen in das Können seines Arztes. Den meisten Patienten fällt es verständlicherweise sehr schwer, sich in dieser Situation an einen Rechtsanwalt zu wenden, weil er damit zumindest innerlich den Vertrauensverlust eingesteht und nun wissen möchte, ob "alles nach den Regeln der Kunst" abgelaufen ist. Wie geht es dann weiter?

Nicht immer liegt in diesen Fällen dann auch ein Behandlungsfehler vor. Nicht selten aber eben doch. Wir helfen Ihnen in diesen Fällen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

In unserer Kanzlei bearbeiten wir sehr viele Arzthaftungssachen und nehmen die Interessen von Patienten war. Unsere Tätigkeit reicht dabei von einem Beratungsgespräch, bei dem wir eine erste rechtliche Einschätzung geben, über das Einfordern und Beurteilen der ärztlichen Dokumentationsunterlagen, bis hin zur Vertretung vor den eingerichteten Schlichtungsstellen oder den zuständigen Kammern der Amts- und Landgerichte.

Wenn Sie Fragen zum Verfahren bei Behandlungsfehlern haben, rufen Sie uns gerne unter der Nummer 0431 8009380 an. Wir informieren Sie gerne.