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Kriegsdienstverweigerung bei der Bundeswehr!

Wenn der Soldat bereits als SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 (Zeitsoldat) oder FWDL (freiwillig Wehrdienstleistender) bei der Bundeswehr ist und feststellt, dass es dort anders ist, als er es sich vorgestellt hat oder sich seine Einstellung zur Bundeswehr geändert hat und er den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern möchte, kann es dauern, bis der Kriegsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden wird. Warum ist dies so?

Lesen Sie hier auf unserer speziellen Seite zum Wehrrecht und zur Kriegsdienstverweigerung von Soldaten:

www.rechtsanwalt-kriegsdienstverweigerung.de

 
Grund ist fast immer, dass die Soldaten nicht wissen, was in einen Kriegsdienstverweigerungsantrag hineingehört, wenn dieser erst zu einem so späten Zeitpunkt gestellt wird. Seit vielen Jahren stellen wir für unsere bundesweiten Mandanten Kriegsdienstverweigerungsanträge. Derzeit sind es jährlich über 200 KDV-Anträge.
 
Wir halten seit Jahren bewährte und ständig überarbeitete Unterlagen vor, die Ihnen als Hilfestellung an die Hand gegeben werden, so dass Sie mit diesen Unterlagen Ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag fertigen können. Anschließend prüfen wir Ihren KDV-Antrag. Wenn der Antrag vollständig ist, treten wir für Sie bei den Behörden auf und übernehmen die gesamte weitere Abwicklung. Dies dauert bei Zeitsoldaten im Schnitt min. 12 Wochen, bei FWDL in der Regel nur wenige Tage.
 
Wenn auch Sie Zeitsoldat, freiwillig Wehrdienstleistender oder Berufssoldat sind und die Bundeswehr verlassen möchten, rufen Sie uns an, damit wir Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären können. Die Dauer Ihrer bisherigen Dienstzeit ist hierbei vollkommen egal. Wir werden auch für Sie einen Weg raus aus der Bundeswehr finden.

 Lesen Sie hier auf unserer speziellen Seite zum Wehrrecht und zur Kriegsdienstverweigerung von Soldaten:

www.rechtsanwalt-kriegsdienstverweigerung.de