Der BGH hat uns Recht gegeben!
Hat ein Existenzgründer, der seine Gründung erst plant und zu diesem Zweck einen Steuerberater mit der Erstellung bzw. Überarbeitung eines Existenzgründungsgutachten beauftragt, schon als Unternehmer und nicht mehr als Verbraucher zu gelten, mit der Folge, dass auf ihn das ehemalige Haustürwiderrufsgesetz keine Anwendung mehr findet? Diese bislang offene Rechtsfrage hat der BGH in unserem Sinne entschieden! Die Entscheidung können Sie hier nachlesen!
Der BGH hat bislang nur Fälle entschieden, in denen der Existenzgründer etwa ein Darlehen zur Existenzgründung aufgenommen hatte und dieses nur einem Zweck diente, nämlich dem der Gründung. Diesen Fällen war gemeinsam, dass die Handlungen, welche noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit lagen, ausschließlich der Gründung dienten. Wie ist es aber bei der Beauftragung eines Existenzgründungsgutachten, welches dem Gründer dazu dient, überhaupt erst zinsgünstige Kredite zu erlangen und welches ihm zugleich die Entscheidung über das Ob der Gründung erleichtern soll. Das Amtsgericht Rendsburg und das Landgericht Kiel gaben unserer Mandantin Recht, dass sie sich nicht als Unternehmerin ansehen lassen müsse. Jedoch wurde wegen der Bedeutung der Sache die Revision zum BGH zugelassen. Der BGH hat nun ebenfalls unsere Argumentation übernommen und unserer Mandantin Recht gegeben.
Inzwischen hat uns der BGH in weiteren Fällen Recht gegeben. Hier erfahren Sie mehr.