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Familiengericht Kiel spricht unserer Mandantin Unterhalt in voller Höhe zu - AZ 22 F 310/16

Unser Mandantin, eine junge Mutter, erhielt von dem Kindesvater nur sehr geringe Unterhaltszahlungen. Dieser hatte sich an eine Rechtsanwältin gewandt und diese hatte nun sehr geringe Unterhaltszahlungen ausgerechnet. In der Unterhaltsberechnungen waren viele Positionen enthalten, die so nicht monatlich anfielen. Darüber hinaus waren Zahlungen vom Einkommen des Kindesvaters abgezogen worden, die nach der Rechtsprechung gar nicht oder nicht in dieser Höhe abzugsfähig waren.

Wir haben zunächst die Gegenseite zur Zahlung eines angemessenen Kindesunterhalts aufgefordert. Leider fruchtete dieses Vorgehen nicht, so dass eine gerichtliche Klärung unausweichlich wurde. Das Familiengericht Kiel sprach unserer Mandantin dann den Unterhalt in der von uns berechneten Höhe zu. Diese gerichtliche Klärung führte letztlich zu einer deutlichen Entspannung in der Kommunikation zwischen den Eltern. Unsere Mandantin, die wegen der Betreuung des gemeinsamen halbjährigen Kindes nicht arbeiten konnte, erhielt vom Familiengericht Kiel Verfahrenskostenhilfe, so dass für sie letztlch keine Kosten entstanden waren.

Nicht selten werden Unterhaltsbeträge falsch ausgerechnet, sowohl von Anwälten als auch von Jugendämtern. Während Jugendämter meistens nur nicht wissen, dass es Zahlbeträge des Unterhaltsschuldners gibt, die abzugefähig sind, weil ihnen dies nicht mitgeteilt wurde, berechnen Anwälte Unterhaltsbeträge nicht selten nach Vorgabe ihrer Mandantschaft bewusst so aus, dass eine möglichst geringe Unterhaltszahlung entsteht. Als derjenige, der nun Unterhalt beanspruchen kann, bleibt einem deshalb häufig nur die Möglichkeit der Überprüfung dieser Unterhaltsberechnungen. Wir bieten hier eine Überprüfung zu günstigen Konditionen. Die Konditionen finden Sie hier: