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Familiengericht Seligenstadt gibt uns Recht - AZ 31 F 39/17 EAUK

Unsere Mandantin erhielt seit Jahren keinen Unterhalt vom Kindesvater. Der selbstständige Musiker hatte es immer geschaft, sich gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse "arm" zu rechnen. Dementsprechend erhielt unsere Mandantin von der Unterhaltsvorschusskasse immer nur einen gekürzten Unterhaltsbetrag. Nun mit dem vollendeten 12 Lebensjahres ihrer Tochter wollte die Mandantin noch einen letzten Versuch unternehmen, den Kindesvater in die Pflicht zu nehmen. Jetzt gab das Familiengericht uns Recht und sprach unserer Mandantin den beanspruchten Unterhalt zu.