Skip to main content

Scheidung innerhalb von 4 Monaten - ein Beispiel - Familiengericht Kiel Az. 58 F 148/17

Viele möchten eine schnelle Scheidung ihrer Ehe, wenn die Entscheidung zur Ehescheidung erst einmal gefallen ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Trennungsjahr nach §§ 1565, 1567 BGB abgelaufen sein muss. Dazu müssen die Eheleute grundsätzlich ein Jahr getrennt sein, was nach § 1567 BGB bedeutet, dass seit mindestens einem Jahr keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. In der Regel wird die häusliche Gemeinschaft aufgehoben, wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus auszieht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die häusliche Gemeinschaft innerhalb der gemeinsamen Wohnung aufzuheben. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann die Scheidung eingereicht werden. Wie schnell die Scheidung dann ablaufen kann, hängt vielfach auch von den Eheleuten ab. Nicht selten erreichen wir eine schnelle Scheidung, weil alle erforderlichen Unterlagen schnell vorliegen. Eine Scheidung innerhalb von 4 Monaten ist dann schon recht schnell, wenn wie in unserem Beispiel die Versorgungsanwartschaften noch ausgeglichen werden müssen.

Entscheidend für die Möglichkeit einer schnellen Scheidung, ist das Vorliegen folgender Umstände:

  1. Das Trennungsjahr ist abgelaufen oder läuft zumindest n den nächsten 3 Monaten ab.
  2. Beide Eheleute werden der Scheidung zustimmen.
  3. Es liegt eine Kopie der Heiratsurkunde vor.
  4. Es gibt keine Streitigkeiten über gemeinsame Kinder, z.B. wegen Unterhaltszahlungen oder Umgangsrechte.
  5. Die Eheleute geben schnell die Auskunftsbögen zu den Versorgungsanwaltschaften ab, wie z.B. Rentenversicherungszeiten etc.

Ist die Ehe nur von kurzer Dauer gewesen, also nicht länger als 2 Jahre (Eheschließung bis zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht), so wird kein Versorgungsausgleich gemacht. Die Ehescheidung kann dann sogar noch schneller erfolgen, weil bei den Rententrägern keine Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften eingeholt werden müssen und das Gericht nur noch den Termin zur Scheidung bestimmt werden muss.