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Familienkasse zahlt nicht

Familienkasse verwehrt Kindergeldzahlung und zahlt nach Klageerhebung - Az 2 K 227/13

In diesem Fall wandten sich die Eltern eines lernbehinderten Kindes an uns. Die Familienkasse hatte jahrelang das Kindergeld für den gemeinsamen Sohn gezahlt, nun aber aufgrund des Ereichens der Altersgrenze mit kurzem Anschreiben eingestellt. Ein psychologisches Gutachten habe ergeben, dass der Sohn vollschichtige Arbeiten ausüben könne, also mindestens 6 Stunden täglich. Der Sohn hatte in den letzten 10 Jahren immer wieder Praktika gemacht, wurde aber nie in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Es lag nicht daran, dass er etwa unpünktlich zur Arbeit erschienen sei, er würde schlicht immer wieder vergessen, was er zu tun habe. Nach Einreichung unserer Klage zahlte die Familienkasse anstandslos.

Offensichtlich wollte die Familienkasse bei den erschlagenden Argumenten nicht risikieren, auch noch ein teures Gutachten zahlen zu müssen, welches die von allen bisherigen Arbeitgebern bislang erklärten Schwierigkeiten des Sohnes bestätigt. Nicht selten erleben wir in unserer täglichen Arbeit, dass insbesondere die Familienkassen letztlich, wenn man bereit ist, den Klageweg zu beschreiten, sofort von ihren Forderungen ablassen. Es ist daher immer ratsam, nicht allzu schnell kleinbeizugeben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, wenn auch Sie Probleme mit Ihrer Familienkasse haben.