Berufsunfähigkeitsversicherung - Provinzial zahlt 20.000,00 EUR nach Einreichung unserer Klage - LG Kiel Az. 8 O 267/12
Unsere Mandantin wurde an ihrem Arbeitsplatz massiv und über Monate gemobbt. Der Arbeitgeber wollte offensichtlich unsere Mandantin dazu bewegen, ihre Stelle zu kündigen. Unsere Mandantin wurde zunächst jedoch krank. Ihr wurde ein ausgeprägtes Erschöpfungssyndrom mit starker depressiver Verstimmung, ein schweres Burn-Out-Syndrom sowie ein Wirbensäulensyndrom fachärztlich bestätigt.Trotz Rehamaßnahmen und therapeutischer Behandlung besserte sich der Zustand unserer Mandantin kaum. Mit dem Arbeitgeber vereinbarte sie mit unserer Hilfe einen Aufhebungsvertrag. Sie erhielt eine gute Abfindung, die es ihr ermöglichte, sich zunächst weiter therapieren zu lassen. Die ersten Ärzte erklärten unserer Mandantin, sie werde voraussichtlich nicht wieder in ihrem Beruf arbeiten können, sie sei berufsunfähig. Sie würde nur mithilfe von Pschopharmakan einen Zustand erreichen, der es ihr ermöglichen würde, am Alltag der Familie teilzuhaben. Bis auf weiteres sei eine Besserung aber nicht in Sicht. Ob sich eine Besserung einstellen würde, könne man erst im Rahmen einer langfristig angelegten Therapie absehen.
Unsere Mandantin meldete ihren Fall ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Provinzial, im Glauben, dass diese aufgrund der ihr gegenüber fachärztlich gemachten Aussagen ihr die versichteren Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung auszahlen würde. Die Provinzial verweigerte sich aber beharrlich. Unsere Mandantin schaltete uns ein. Wir arbeiteten den gesamten Sachverhalt sehr sorgfältig auf und forderten die Provizial erneut zur Zahlung auf. Diese verweigerte sich aber weiter, so dass wir schließlich eine Klage zum Landgericht Kiel einreichen mussten, Landgericht Kiel, Az. 8 O 267/12. Die Provinzial ließ sich zunächst anwaltlich vertreten und erwiderte ausführlich auf unsere Klage. Insbesondere sei die Klägerin ohne Frage arbeitsfähig.
Im Namen der Klägerin baten wir der Versicherung die Abgeltung der gesamten Rente für die Vergangenheit und die Zukunft gegen Zahlung von 20.000,00 EUR an. Dieses Angebot nahm die Provizial an. Es kam zu keiner richterlichen Anhörung, zu keinem Termin zur mündlichen Verhandlung und zu keinem Sachverständigengutachten. Der Rechtsstreit wurde einfach durch gerichtlichen Vergleich erledigt.
Es ist eigentlich kaum verständlich, dass eine Versicherung sich erst verklagen lässt, um dann zu zahlen. Unsere Mandantin hatte aber eine Rechtsschutzversicherung. Nur circa 50% der Deutschen hat eine Rechtsschutzversicherung. Die anderen 50% müssten eine Klage mit staatlicher Finanzierung über Prozesskostenhilfe einreichen. Die Versicherung könnte also denken, dass sie möglicherweise gar nicht verklagt wird, wenn der Versicherte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Das würde erklären, dass sie auf einmal auszahlt, obwohl sich an den Tatsachen ja gar nichts geändert hatte. Man könnte meinen, sie wollte nur sehen, ob der Versicherte auch wirklich bereit ist, zu klagen. Dies sind natürlich nur reine Spekulationen und wir wollen der Versicherungswirtschaft nicht unterstellen, dass Sie grundsätzlich so denkt. Interessierten Lesern empfehlen wir folgenden Artikel auf der Seite der "Welt".
Wir helfen auch Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.